Signal Iduna zur spontanen Anzeigepflicht

Heute ging bei uns eine Stellungnahme der Signal Iduna ein. Lesen Sie diese hier im Wortlaut.

Das sagt die Signal Iduna

"Grundsätzlich hat der Versicherer die Pflicht, nach Krankheiten zu fragen, die er für annahmerelevant hält.

 

Es gibt grundsätzlich auch keine spontane Anzeigepflicht (mehr).

 

Ja, wir verzichten – sofern nicht ein ganz besonderer Sachverhalt vorliegt (siehe allgemeine Anmerkung) - auf die Anfechtung eines mittels vereinfachter Risikoprüfung nach 2008 zustande gekommenen Vertrages, wenn die einzige Begründung ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person gefahrerhebliche Umstände hätte anzeigen müssen, obwohl im Antrag nicht danach gefragt wurde.

 

Zu dem Gesamtthema noch folgende Anmerkung:

 

Eine uneingeschränkte spontane Anzeigepflicht gibt es unseres Erachtens seit Geltung des VVG 2008 nicht (mehr). Entsprechend dieser Einschätzung erfolgt auch unsere Prüfung im Leistungsfall zum Thema vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Wir können aber nicht ausschließen, dass es Fälle gibt, in denen die Nichtangabe einer sehr schweren Krankheit unter dem Grundsatz von Treu und Glauben bzw. im Hinblick auf die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung rechtfertigt."

 

Update 15.11.2017:

 

Stellungnahmen liegen bis heute von diesen Versicherern vor:

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