Auch die Swiss Life äußert sich nun zu der spontanen Anzeigepflicht. Die Stellungnahme, die wir heute von der Swiss Life erhalten haben, geben wir hier wieder.
Das Produkt "Vitalschutz" der Swiss Life gehört zur Sparte der sogenannten Multi-Renten auch Multi-Risk genannt. Die Sparte wird oft auch als funktionelle Invaliditätsabsicherung bezeichnet. Anders als in der BU-Versicherung kommt es bei diesem Produkt nicht darauf an, in welchem Umfang der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Leistungsauslöser sind hier, wie im folgenden Bild dargestellt der Eintritt bestimmter Schwerer Erkrankungen, der Verlust von Grundfähigkeiten oder Pflegebedürftigkeit.