HDI nimmt Stellung zur spontanen Anzeigepflicht

Auch von der HDI liegt nun eine Stellungsnahme vor, die man als  kurz und wenig aufschlussreich bezeichnen darf. Aber lesen Sie selbst. 

Das sagt die HDI zum Thema spontane Anzeigepflicht

„Die HDI Lebensversicherung AG beachtet bei allen Handlungen und Entscheidungen geltendes Recht. Dies gilt selbstverständlich auch in der BU-Leistungsprüfung.

 

Das Recht entwickelt sich kontinuierlich weiter, unter anderem durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Ein höchstrichterliches Urteil zu der Frage, ob potenzielle Kunden, die einen Antrag auf BU-Schutz stellen, eine „spontane Anzeigepflicht“ trifft, fehlt aber bislang.

 

Die weitere Entwicklung des Rechts können wir nicht vorhersehen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir auch keine pauschale Aussage darüber treffen können, wie wir uns zukünftig zu dieser – rechtlich noch nicht abschließend geklärten – Frage verhalten werden.“

Nachtrag vom 28.11.2017

Die HDI Lebensversicherung hat am 27.11.2017 eine Information zur spontanen Anzeigepflicht herausgegeben, in der die HDI ihre oben wieder gegebenen Ausführungen ergänzt. Inhaltlich bringt die Unternehmensinformation nichts wesentlich neues. Man bleibt dabei, dass man sich im Grunde nicht festlegen will.

 

So heißt es in der Unternehmensinformation, die unten zum Download zur Verfügung steht, wie folgt:

 

"Trotzdem gilt: Wir können die weitere Entwicklung des Rechts nicht vorhersehen. Deshalb können wir
heute auch keine pauschale Aussage darüber treffen, wie wir uns zukünftig zu dieser – rechtlich noch
nicht abschließend geklärten – Frage verhalten werden. Damit handeln wir ganz bewusst im Sinne des
Kollektivs, also der Gemeinschaft unserer ehrlichen BU-Kunden."

Download
Unternehmensinformation der HDI Lebensversicherung vom 27.11.2017 zum Thema „spontane Anzeigepflicht“ in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unternehmensinformation_HLV_Anzeigepflic
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