Rückkaufswert

Bei einer Risikoversicherung werden prinzipiell die zu entrichtenden Prämien zur Deckung der eintretenden Versicherungsfälle und Kosten voll verbraucht. Daher steht ein Rückkaufswert grundsätzlich nicht zur Verfügung. Es können aber dennoch nicht verbrauchte Prämienteile zur Verfügung stehen. Diese werden bei Beendigung der Risikolebensversicherung, z.B. durch Kündigung, nach Abzug des Stornoabschlags an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.