Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung wirkt sich beitragssenkend aus. Sie kann auf bestimmte Bereiche (z.B. nur ambulant) begrenzt sein oder für alle Bereiche gelten. Die Selbstbeteiligung kann  absolut oder auch prozentual erfolgen (z.B. 20%, max. 300,‐ € pro Jahr). Desweiteren gibt es Tarife in der privaten Krankenversicherung mit einer sogenannten leistungsdynamischen Selbstbeteiligung, das bedeutet, dass weder eine absolute, noch eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbart ist, aber eine bestimmte Pauschale pro ärztlicher Leistung selbst zu zahlen ist (z.B. x EUR je Behandlungstag, je Krankenhaustag, Arztneimittel, Hilfsmittel). Diese Art der Selbstbeteiligung ist nach oben hin auf die gesetzlich geregelte max. Selbstbeteilung von 5.000 EUR jährl. begrenzt (§ 193 Absatz 3 VVG) oder die Versicherungsbedingungen selbst sehen eine Begrenzung vor (Beispiel: 20 EUR Selbstbehalt  je Krankenhaustag max. aber die ersten 14 Tage eines KH-Aufenthaltes).

Selbstbeteiligung für Kinder: In einigen Tarifen gilt für Kinder eine reduzierte Selbstbeteiligung, z.B. die Hälfte des Selbstbehaltes, der für Erwachsene gilt. Bis zu welchem Lebensalter die reduzierte Selbstbeteiligung für Kinder gilt, ist bei den Versicherern, die eine reduzierte Selbstbeteilung für Kinder vorsehen, unterschiedlich geregelt.