Familienversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners/Lebenspartners und der Kinder eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenkasse ist in § 10 Sozialgesetzbuch V geregelt.

 

Mehr zur Familienversicherung, Blog-Artikel Wechsel in die PKV - Wie sind meine Kinder dann versichert?