Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit klingen sehr ähnlich und werden auch oft synonym verwendet. Doch die Begriffe bedeuten nicht dasselbe und demnach ist auch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung etwas anderes als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vereinfacht gesagt kann man den Unterschied so erklären: Bei einer Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand, bei einer Berufsunfähigkeit um einen länger andauernden Zustand.

 

Mit einem Blick in die Definition der Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz wird es klarer. Dort heißt es:

 

"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

 

In den meisten Versicherungsbedingungen heißt es anstatt von "voraussichtlich auf Dauer" "voraussichtlich mindestens 6 Monate". Somit ist klar, dass es bei Berufsunfähigkeit um einen dauerhafte längere Unfähigkeit den Beruf ganz oder teilweise auszuüben geht. Arbeitsunfähig ist man hingegen bereits, wenn man krankgeschrieben ist, also überhaupt nicht mehr arbeiten kann, das aber eben für einen vorübergehenden Zeitraum. Zur Absicherung des Risikos einer Arbeitsunfähigkeit gibt es das Krankentagegeld. Gesetzliche Versicherte haben es immer versichert und zwar über die gesetzliche Krankenversicherung, allerdings ist die Absicherung lückenhaft, so dass eine Krankentagegeldversicherung zu empfehlen ist. Privat Versicherte können zusätzlich zur Krankenversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren.