Die Hauptversicherung der KinderPolice ist eine Rentenversicherung. Zusätzlich kann ein Pflegebaustein vereinbart werden. Dieser Pflegebaustein kann ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden, wenn die Versicherte Person eine Berufstätigkeit, eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnt. Die Höhe der Berufsunfähigkeitrente nach der Umwandlung des Pflegebausteins in eine BU-Versicherung darf nicht höher als 600 EUR sein und die Höhe der zuvor bestehenden Pflegerente nicht übersteigen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung. Kinder des Mitglieds in der gesetzlichen Krankenkasse sind beitragsfrei familienversichert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere kommt es auf das Lebensalter des Kindes an.
Wer gesetzlich krankenversichert ist und Kinder hat, weiß, dass die GKV ein Krankengeld zahlt für den Fall, dass ein Kind krank ist und der Versicherte dass Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann.
Für gesetzlich Versicherte besteht ein Anspruch auf Krankengeld gemäß § 45 SGB V,