Es gibt mehrere Situationen eines privat Krankenversicherten, in denen über einen bestimmten Zeitraum kein Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung bestehen kann. Das kann z.B. Arbeitslosigkeit sein, Versicherungspflicht, Anspruch auf Beihilfe/freie Heilfürsorge, Anspruch auf Familienversicherung.
Ein recht häufiger Fall ist der Eintritt der Versicherungspflicht. Wenn nicht einer der Gründe für eine Befreiung von der Versicherungspflicht (siehe hierzu § 8 SGBV) vorliegt, muss der Versicherte zurück in die gesetzliche Krankenkasse.