Begrenzung der maximalen Erstattung in den ersten Versicherungsjahren, teilweise auch für die gesamte Vertragsdauer. Die Höchstgrenzen entfallen i. d. R. bei Unfällen. Die Summenbegrenzung (im Zahnbereich) in den ersten Versicherungsjahren wird auch Zahnstaffel genannt. Einige Tarife verzichtet auf eine Summenbegrenzung in den ersten Versicheurngsjahren, so dass diese Tarife vom Versicherungsbeginn an die volle tarifliche Erstattung haben.