Die L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt einen Mandanten gegen die Basler Lebensversicherung. Der Versicherer wies den Leistungsanspruch wegen Berufsunfähigkeit zurück und hat den Vertrag angefochten.Begründung: Der Versicherungsnehmer habe bei den Gesundheitsfragen seine Albträume nicht angegeben.
Ueber den Live-Chat unten rechts am Bildschirmrand erreichen uns jeden Tag interessante Fragen. Manche der von den Fragestellern angesprochenen Themen sind auch fuer andere Leser interessant, so dass wir diese dann zum Thema eines Blog-Artikels machen. Natuerlich komplett anonymisiert! Wir nennen hier niemals persoenliche Daten der Fragesteller. In einem Chat gestern ging es um das Thema vorvertragliche Anzeigepflicht.
In letzter Zeit fallen mir einige interessante Statistiken zum Thema Ablehnung der Rentenzahlung auf. Aus einer Datenerhebung des Analysehauses "Morgen & Morgen" ergibt sich, dass ein sehr häufiger Grund falsche Angaben im Antrag sind, was - je nach Verschulden des Versicherungsnehmers - zu einem Rücktritt vom Vertrag, zur Kündigung oder zu Vertragsanpassungen führen kann.
Die Beiträge in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind im Unterschied zu der gesetzlichen Sozialversicherung risikoadäquate Beiträge.
Das heißt, je höher das Risiko der Inanspruchnahme von Leistungen für die Versichertengemeinschaft ist, desto höher ist der Beitrag, der für die Absicherung dieses Risikos zu zahlen ist.