Kann sich der Beitrag meiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, wenn die Überschussverwendungsart Beitragsverrechnung vereinbart wird, was meistens der Fall ist, einen Bruttobeitrag- und einen Nettobeitrag. Der Bruttobeitrag ist der vorsichtig kalkulierte Beitrag und der Nettobeitrag ist der um die Überschüsse reduzierte Beitrag, der vom Versicherungsnehmer tatsächlich gezahlt wird. Dieser niedrigere Nettobeitrag kann sich dann erhöhen, wenn der Versicherer weniger Überschüsse erwirtschaftet. Jahrelang kam dies praktisch nie vor. In den Jahren 2016 und 2017 musste aber die WWK-Versicherung aufgrund der schlechten Überschussentwicklung die Nettobeiträge teilweise erheblich anpassen. Es ist damit zu rechnen, dass in Zukunft auch Versicherte anderer Versicherer von Erhöhungen des Nettobeitrages betroffen sein werden.

 

Auch der Bruttobeitrag kann theoretisch erhöht werden. Das aber nur in absoluten Ausnahmefällen. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 163 des Versicherungsvertragsgesetzes.

 

Dort heißt es wie folgt:

 

"Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn

 

1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat,

2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten, und

3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen und die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 überprüft und bestätigt hat."

 

In einigen BU-Bedingungen wird ein Verzicht auf das Recht des Versicherers auf Beitragsanpassung aus § 163 VVG geregelt.