Beitragsanpassung

Eine Beitragsanpassung nennt man in der PKV die Erhöhung des Beitrages, der vom Versicherungsnehmer für den Krankenversicherungsvertrag zu zahlen ist. Beitragserhöhungen kann es zum einen deshalb geben, weil dies in bestimmten Tarifen, z.B. in Kindertarifen oder Studententarifen, von vornherein so festgelegt ist, z.B. bei Erreichen einer bestimmten Altersstufe.

 

In der Regel meint man aber nicht diese geplanten Erhöhungen des Beitrages, wenn man den Begriff Beitragsanpassung verwendet. Neben diesen geplanten Erhöhungen gibt es nämlich noch solche Beitragsanpassungen, die der Versicherer einmal jährlich dann vornehmen darf, wenn ein unabhängiger Treuhänder die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt hat. Gründe für eine Erhöhung des Beitrages können sein: gestiegene Lebenserwartung, gestiegene Leistungsausgaben, Fehlkalkulation des Tarifes. Der Versicherungsnehmer hat bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die gesetzlichen Regelungen zur Beitragsanpassung und zum Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragsanpassung finden sich in §§ 203, 205 VVG.