Der Heil‐ und Kostenplan ist eine Art Kostenvoranschlag für die geplante zahnmedizinische beziehungsweise kieferorthopädische Behandlung.
Einige Tarife der privaten Krankenversicherung verlangen für die volle tarifliche Erstattung, dass dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird. Bei Nichbeachtung dieser Regelung durch den Versicherungsnehmer (dem Versicherer wird kein Heil- und Kostenplan eingereicht) sehen einige Tarife eine geringe Erstattungshöhe vor.