Volkswohlbund und Hanse Merkur - Stellungnahmen zur spontanen Anzeigepflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Volkswohlbund spontane Anzeigepflicht bu

Nun hat sich auch der Volkswohlbund und die Hanse Merkur zu dem Thema "Spontane Anzeigepflicht" geäußert.

Das sagt der Volkswohlbund zur spontanen Anzeigepflicht

Zu Leistungsentscheidungen anderer Versicherer wolle man keine Stellungnahme abgeben. Eine Verzichtserklärung [Verzicht auf die Anwendung des Anfechtungsrechtes bei einer spontanen Anzeigepflichtverletzung in solchen Fällen, die mit dem vom LG Heidelberg entschiedenen Fall vergleichbar sind] könne nicht abgegeben werden.

 

Der Volkswohlbund meint, dass schon aus Rechtsgründen bei verkürzten Gesundheitsfragen Arglist durch Verschweigen nicht erfragter Tatsachen nur in „ganz krassen Ausnahmefällen“ vorliegen kann. Der Volkswohlbund würde nur in solchen Fällen eine Anfechtung in Betracht ziehen. Dafür genüge es bei einem verkürzten Fragenkatalog nach Auffassung des Volkswohlbundes nicht, dass ein Antragsteller Lücken in den Antragsfragen „ausnutzt“ , um Versicherungsschutz zu erlangen.

 

Wenn gezielt nur nach bestimmten Konstellationen gefragt werde, könne der Antragsteller grundsätzlich davon ausgehen, dass nicht abgefragte Umstände nicht relevant sind.

 

Im weiteren gibt der Volkswohl noch einmal die derzeitige Rechtslage und verschiedene Auffassungen aus der Rechtssprechung wieder und fasst das Urteil des LG Heidelberg zusammen. Auch wird in der Stellungsnahme darauf hingewiesen, dass das Urteil des LG Heidelberg nicht rechtskräftig ist.

 

Es sei abzuwarten, wie sich hier die Rechtsprechung in Zukunft entwickeln wird.

Die Hanse Merkur zur spontanen Anzeigepflicht

Die Fachabteilung der Hanse Merkur meint, da die Hanse Merkur weder in der Vergangenheit noch aktuell verkürzte Gesundheitsfragen angeboten habe bzw. anbiete, habe das Urteil, das noch vom OLG überprüft werde, keine praktische Relevanz. Das dies auch auf den normalen Fragenkatalog Anwendung finden wird halte man für unwahrscheinlich. Bisher spiele die spontane Anzeigepflichtverletzung in der Leistungsprüfung der Hanse Merkur keine Rolle. Im konkreten Fall sei aber nicht nur auf Treu und Glauben abgestellt sondern auch auf die falsch beantwortete Frage der Arbeitsfähigkeit.

MEHR ZUM THEMA

ÄHNLICHE ARTIKEL