
Je früher, desto besser. Hört sich wie ein platter Werbespruch an? Ist es aber nicht, jedenfalls nicht wenn es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Kinder gibt es in dem Sinne nicht, denn ein Beruf ist ja noch nicht vorhanden, ein Kind kann nicht berufsunfähig werden. Was es aber gibt sind BU-Optionen, man könnte diese auch als Anwartschaften bezeichnen. BU-Optionen funktionieren ganz ähnlich, wie man das von Anwartschaften oder Optionstarifen in der Krankenversicherung kennt. Man erwirbt mit einer BU-Option das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt eine BU-Versicherung abzuschließen und zwar ohne eine erneute Gesundheitprüfung.
Der Gesundheitszustand wird also zum Zeitpunkt des Abschlusses der Option, nicht aber erneut zum Zeitpunkt des Ausübens der Option, also dem Abschluss der BU-Versicherung geprüft.
Der Gesundheitszustand – ein häufiges Problem beim Abschluss einer BU-Versicherung
Bei einem Großteil unserer Kunden nimmt die Aufarbeitung der Gesundheitshistorie viel Zeit in Anspruch. Denn wer eine BU-Versicherung abschließen möchte muss umfangreiche Angaben zum Gesundheitszustand machen. Falschangaben sind gefährlich, denn Sie gefährden im Leistungsfall den Versicherungsschutz. Im schlimmsten Fall muss der Versicherer die BU-Rente nicht zahlen. Die bis dahin gezahlten Beiträge gibt es nicht zurück.
Um das zu vermeiden müssen die Angaben zum Gesundheitszustand stimmen und das erfordert einige Recherchearbeit.
Und wenn dann alle Angaben von den Ärzten zusammen getragen wurden, ist das noch keine Garantie, dass der Versicherer den Antrag des Kunden auch annimmt. Häufig gibt es Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge, nicht selten auch eine Ablehnung.
Dass in einem nicht mehr ganz jungen Alter, die Wahrscheinlichkeit, einen BU-Vertrag zu Normalbedingungen kommt, niedriger als in jungen Jahren ist, liegt auf der Hand.
Genau das ist auch das Argument, dass wir sagen: Je früher, desto besser.
Schüler ab 10 Jahren können bereits eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zur Schüler-BU hatten wir hier schon einmal geschrieben. Davor gibt es die eingangs erwähnten BU-Optionen. Solche Verträge kann man schon mit der Geburt eines Kindes abschließen.
Mit einer BU-Option schon im Kindesalter kann man sich also viel Ärger ersparen (Aufarbeitung der Gesundheitshistorie) und in aller Regel wird es eine glatte Annahme zu Normalbedingungen geben.