Risikoleben Sonderaktion vereinfachte Gesundheitsfragen der Hannoverschen für Immobilienfinanzierer und jetzt neu auch für junge Eltern

Vorerst befristet bis Ende des Jahres 2022 bietet die Hannoversche ihre Risikolebensversicherung nun auch für junge Eltern mit vereinfachten Gesundheitsfragen an. Schon seit vielen Jahren gibt es ja bei der Hannoverschen eine Risikoleben Sonderaktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Immobilienfinanzierer. Diese neue Aktion für junge Eltern ist vom Prinzip her ähnlich, weicht aber in einigen Punkten (Gesundheitsfragen, Versicherungssumme) von der Aktion für Immobilienfinanzierer ab.  Außerdem kann die Aktion für Immobilienfinanzierer bis Ende 2022 mit einer Summe von bis zu 850.000 Eur anstatt 500.000 Eur abgeschlossen werden. Alle Infos und Rahmenbedingungen der beiden Sonderaktionen in der Risiko-Lebensversicherung des Versicherers aus Hannover gibt es hier in diesem Artikel. 

Wer kann an der Risikoleben Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen teilnehmen?

Die Aktion  ist offen für Personen, die in den letzten 6 Monaten entweder ein Kind bekommen haben oder ein Kind adoptiert haben. Ein Elternteil muss versicherte Person des Vertrages werden. Das Eintrittsalter dieser Person darf das 45. Lebensjahr nicht übersteigen.


Mehr Risikoleben Sonderaktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen? Na klar!



Wie lauten die vereinfachten Gesundheitsfragen der Hannoverschen für junge Eltern?

Schauen wir uns gleich mal die Fragen zum Gesundheitszustand genau an. Das ist Frage Nr. 1 im Antrag: 

 Haben Sie in den letzten 2 Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente?

 

Sofern Sie diese Frage bejahen, benötigen wir von Ihnen die Risiko- und Gesundheitserklärung gemäß Formular E116. (Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel). 

.. und weiter mit Gesundheitsfrage Nr. 2

 

Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: 

  • Herz-Kreislauferkrankungen,
  • Hypertonie,
  • Krebs,
  • Schlaganfall,
  • chronische Nierenerkrankung,
  • chronische Magen- oder Darmerkrankung,
  • Diabetes, Lebererkrankungen,
  • psychische oder neurologische Erkrankungen,
  • Erkrankungen der Atemwege,
  • HIV-Infektion/AIDS,
  • kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?

Sofern Sie diese Frage bejahen, benötigen wir von Ihnen die Risiko- und Gesundheitserklärung gemäß Formular E116.

 

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:

 

– Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist,

– Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten,

– Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten,

– Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben,

– Über-/Unterfunktion der Schilddrüse,

– Atemwegsallergien (z.B. Heuschnupfen) ohne Asthma, – Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

 

Positiv hervorzuheben ist hier, dass einige Erkrankungen nicht angegeben werden müssen, siehe die Aufzählung unter der Frage. Auch wird nicht nach Beschwerden gefragt, sondern nur nach Erkrankungen, die festgestellt oder behandelt wurden. Es muss also ein Arzt mindestens die Diagnose gestellt haben. Gänzlich unbehandelte Beschwerden müssen hier also nicht angegeben werden. 

Und hier die 3. Frage: 

Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? 

 

Hierzu zählen

 

– Engegefühl im Brustraum

– Atemnot

– Ohnmacht

– Gleichgewichtsstörungen

– Sehstörungen

– Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten)

– psychische Erschöpfungszustände

– Angstzustände

– wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache

– Lymphknotenschwellungen

– Brustknoten (Selbstertastung)

– Geschwürbildung

– Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken

– Schluckstörungen

– Gefühlsstörungen oder Lähmungen

– Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit

– ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm.

Bei dieser Frage dann also doch die etwas schwammige Formulierung "Gesundheitsstörung" und "Beschwerden". Hier müssen also auch alle unbehandelten Umstände angegeben werden, wie auch die umfangreiche Aufzählung von Bespielen zeigt (Erschöpfungszustände). Dafür ist aber der Abfragezeitraum mit 3 Monaten auch sehr überschaubar, so dass die Frage letztlich doch akzeptabel ist. 

 

Die oben schon erwähnte dauerhafte Aktion der Hannoverschen für Immobilienfinanzierer hat diese Frage nicht im Antrag. Das ist also einer der Unterschiede zwischen der Aktion für Immobilienfinanzierer und der für junge Eltern. Auf die Aktion bei Aufnahme eines Immobiliendarlehens für Immobilienfinanzierer gehen wir ganz am Schluss dieses Artikels nochmal genauer ein, da es hier ein Besonderheit bei den Konditionen bis 31.12.2022 gibt. 

Die weiteren Risikofragen

Auch nach gefährlichen Hobbies und Freizeitaktivitäten wird gefragt. 

 

Sind Sie privat Gefahren ausgesetzt? Welcher Art?

 

Hierzu zählen

  • das Fahren eines motorisierten Zweirades über 50 ccm,
  • eines Quads oder Trikes (auch Saisonfahrer),
  • Tauchsport (außer reines Schnorcheln),
  • Bergsport (außer Klettern an künstlichen Wänden sowie reine Bergwanderungen auf
  • gekennzeichneten Wegen im Sommer und Skiwandern mit anschließender Abfahrt im
  • Winter, bis zu einer Höhe von 3500 m),
  • Flugsport (z.B. Drachen-, Gleitschirm-, Segelfliegen, Motorflug, Ultraleichtflug, Fallschirmspringen), Motorsport,
  • Kampfsport,
  • Vielseitigkeitsreiten.

Weiter wird nach Körpergröße und Gewicht gefragt und dem Raucherstatus.

Hier nochmal die vereinfachten Risikofragen inkl. der Gesundheitsfragen der Hannoverschen im Überblick: 

Wie ist die technische Ausgestaltung der Risikolebenversicherung der Hannoverschen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung? Welche Rahmenbedingungen gelten?

Die Bedingungen sind: 

  • Die Risiko-Lebensversicherung dient der Familienabsicherung bei Geburt oder Adoption eines Kindes

  • Der Antrag kann innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt oder Adoption eines Kindes gestellt werden

  • Es muss ein entsprechender Nachweis zu dem Ereignis Geburt oder Adoption eines Kindes  eingereicht werden. Das kann etwa die  Geburtsurkunde oder die Adoptionsbescheinigung sein. 

  • Die versicherte Person muss ein Elternteil des Neugeborenen/Adoptivkindes sein. 

  • Die Todesfallsumme beträgt maximal 300.000 EUR einschließlich Vorversicherungen bei der Hannoversche aus den letzten 5 Jahren

  • Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 45 Jahre 


Interesse an einer Risikolebensversicherung mit wenigen und einfachen Fragen?

Jetzt gleich hier unverbindlichen Tarifvorschlag anfordern



Kann eine anonyme Risikovoranfrage bei der Hannoverschen gestellt werden?

Nein, eine Risikovoranfrage zu den bei den Gesundheitsfragen anzugebenden Umständen kann leider nicht eingereicht werden. Wenn eine der Fragen nicht mit „Nein" beantwortet werden kann, ist ein Abschluss nur über einen "normalen" Antrag mit umfangreicher Gesundheitsprüfung möglich. 

 

Lediglich in Bezug auf die Angaben bei den Fragen 4 bis 6 - private Gefahren, Größe / Gewicht und Raucherstatus kann vorab die Versicherbarkeit in Erfahrung gebracht werden, ohne dadurch aus der Sonderaktion mit den vereinfachten Fragen rauszufallen. 

Wie lange gelten die vereinfachten Gesundheitsfragen und die Sonderaktion?

Die  Sonderaktionen für junge Eltern läuft leider nur bis Ende des Jahres. Jedenfalls vorerst. Manchmal verlängern die Versicherer solche Aktion aber auch spontan. Bei der Hannoverschen hat es sich eingebürgert, dass oft am Jahresende bestimmte Sonderaktionen nochmal neu aufgelegt werden. So ist bei der Aktion für Immobilienfinanzierer die Versicherungssumme zum Jahresende hin in den letzten Jahren auf 850.000 EUR von 500.000 heraufgesetzt worden. Daher können wir uns gut vorstellen, dass diese neue Aktion für junge Eltern zwar Ende 2022 ausläuft, jedoch so oder so ähnlich Ende 2023 neu aufgelegt wird. Wer also ein Kind im 2. Halbjahr 2023 erwartet kann im Oktober / November 2023 ruhig mal schauen, ob die Hannoversche wieder aktiv geworden ist, vielleicht gibt es die Aktion dann ja nochmal. 

Wie waren nochmal die Konditionen der Hannoverschen für Immobilienfinanzierer?

Wie oben schon erwähnt gibt es seit Jahren eine Aktion für Immobilienfinanzierer bei der Hannoverschen, die auch weiterhin läuft. Wir wollen hier kurz nochmal die Rahmenbedingungen nennen:  

  • Die Risiko-Lebensversicherung dient der Besicherung eines

    Hypothekendarlehens für den Bau/Neuerwerb einer selbstgenutzten

    Immobilie oder Arztpraxis.

  • Der Darlehensvertrag wurde innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragstellung geschlossen bzw. beantragt.
  • Versicherte Person ist der Darlehensnehmer.
  • Der Todesfallschutz entspricht maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 EUR [bis 31.12.2022, sonst 500.000 Eur] einschl. Vorversicherungen bei der Hannoverschen aus den letzten 5 Jahren.
  • Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 45 Jahre.

Bei den Gesundheitsfragen haben wir also eine Frage weniger als bei der Aktion für junge Eltern. Alle anderen Frage sind analog der neuen Aktion für junge Eltern. 

Welche weiteren Sonderaktionen mit einfachen Gesundheitsfragen gibt es für junge Eltern in der Risiko-Lebensversicherung derzeit am Markt?

Während es für Immobilienfinanzierer eine ganze Reihe von Anbietern gibt und die Möglichkeiten somit sehr vielfältig sind, sind die Angebote für junge Eltern recht überschaubar. Neben der bis 31.12.2022 befristeten Sonderaktion der Hannoverschen sind derzeit diese Aktionen für junge Eltern bekannt: 

  • Allianz DLV AG - max. 75.000 Eur Versicherungsumme - Geburt / Adoption eines Kindes - kein Höchsteintrittsalter
  • Württembergische - max. 400.000 Eur Versicherungsumme - Geburt / Adoption eines Kindes -  Höchsteintrittsalter 50 - keine Frage nach gefährliche Hobbys / Gefahren im Beruf - mehr dazu hier: Risikoleben mit vereinfachten Fragen bei der Württembergische 

Darüber hinaus kommen ggf. auch Sonderaktionen in der Risikoleben ohne besonderes Ereignis in Betracht: