Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung bei WWK – Was tun?

Kräftige Beitragserhöhungen in der BU Versicherung gab es zum Jahresanfang bei der WWK.  Darüber wurde in den einschlägigen Medien ausführlich berichtet. Von bis zu 40 % erhöhtem Beitrag ist die Rede. Was kann man tun, wenn man von seinem Versicherer eine Mitteilung über eine Beitragsanpassung erhalten hat? Einige Versicherer bieten Sonderaktion mit vereinfachtem Aufnahmeverfahren für Betroffene von Beitragserhöhungen an.

Warum gibt es überhaupt eine Erhöhung des Beitrages in der BU-Versicherung?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in den meisten Verträgen einen Bruttobeitrag und einen Nettobeitrag. Das ist immer dann so, wenn die Überschussverwendungsart Beitragsverrechnung vereinbart ist. Ausführlich zum Brutto- und Nettobeitrag: Ist der Nettobeitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung ein sinnvolles Vergleichskriterium? und Große Unterschiede bei der Differenz Brutto- und Nettobeitrag

 

Der Beitrag in der BU-Versicherung wird durch verschiedene Faktoren berechnet:

 

u.a.

  • das Eintrittsalter,
  • die Laufzeit,
  • die Berufsgruppe,
  • den Rechnungszins,
  • die Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Dabei geht es auch um die Wahrscheinlichkeit des Eintrittes einer Berufsunfähigkeit. Der Versicherer kalkuliert nun vorsichtig und das Ergebnis dieser Kalkulation ist dann der Bruttobeitrag. Tatsächlich zahlt man aber nur den Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt. Denn wenn der Versicherer tatsächlich weniger Ausgaben für Leistungsfälle hat, als vorsichtig kalkuliert war oder weniger Verwaltungskosten, dann entstehen Überschüsse, die dem Kunden teilweise zustehen und bei der Überschussverwendungsart Beitragsverrechnung sofort mit dem Beitrag verrechnet werden.

 

Wenn ein Versicherer nun Beiträge anpassen muss, dann hat das wahrscheinlich damit zu tun, dass er sich verkalkuliert hat oder aus Wettbewerbsgründen den Nettobeitrag zu niedrig angesetzt hat. Auch wenn die Risikoprüfung des Versicherers nicht „streng genug“ war, was zu vermehrten Leistungsfällen führen kann, kann ein Grund dafür sein, dass der Nettobeitrag nicht mehr zu halten ist, weil nicht ausreichend Überschüsse erwirtschaftet wurden.

Was kann man tun bei einer Beitragserhöhung?

Man kann die Versicherungsgesellschaft wechseln.

 

Das kann im Einzelfall aber gar nicht so einfach sein. Die Kündigung der alten Versicherung ist je nach Zahlweise entweder zum Monatsende oder zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Bei monatlicher Zahlweise geht es also recht schnell und einfach. Die Frage ist nur, wie sinnvoll ist ein Wechsel. Bei Antragstellung gibt es eine neue Risikoprüfung, Gesundheitszustand, Freizeitrisiken usw. werden vom neuen Versicherer erneut geprüft. Der Beitrag wird anhand des neuen Eintrittsalter und der neuen Laufzeit berechnet. Hier muss man also zunächst auch schauen, ob sich überhaupt eine Verbesserung im Beitrag ergibt. Und ob man durch die neue Risikoprüfung kommt. Das prüft man am besten mit Risikovoranfragen.

 

Auf jeden Fall sollte man nicht voreilig kündigen, denn im schlimmsten Fall hat man dann gar keinen Versicherungsschutz mehr, wenn man bei anderen Versicherungen nicht versicherbar ist.

 

Also gut überlegen und prüfen, ob es wirklich sinnvoll ist zu wechseln.

Sonderaktionen mit vereinfachtem Aufnahmeverfahren

Einige Gesellschaften haben das Thema nun aufgegriffen und bieten Lösungen für Kunden an, die von der WWK-Beitragserhöhung (oder bei anderen Gesellschaften) betroffen sind. Dabei gilt ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren. Bei einigen Gesellschaften gilt auch eine vereinfachte Risikoprüfung.

Sonderaktionen mit vereinfachtem Aufnahmeverfahren

Volkswohlbund „BU-Umtauschaktion“

Die Sonderaktion des Volkswohlbundes richtet sich an alle, die innerhalb der letzten 3 Jahre einen BU-Vertrag bei der WWK abgeschlossen haben. Es muss also gar nicht unbedingt eine Beitragserhöhung erfolgt sein. Auch wer aus anderen Gründen wechseln will, kann das über diese Umtauschaktion tun. Die Aktion gilt bis 30.6.2018.

 

Der Volkswohlbund hatte erst kürzlich die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung verbessert

 

Besonderheit beim Volkswohlbund sind die vereinfachten Gesundheitsfragen.

WWK-Versicherte können zum Volkswohlbund mit vereinfachten Risikofragen wechseln
WWK-Versicherte können zum Volkswohlbund mit vereinfachten Risikofragen wechseln

 

Die Gesundheitsfragen lauten:

 

Nennen Sie uns bitte Ihre Körpermaße und Ihr Gewicht.

 

1.) Wurde bei Ihnen bis heute

  • eine HIV-Infektion (positiver Aids-Test)
  • eine Krebserkrankung
  • ein Herzinfarkt
  • ein Schlaganfall
  • eine Multiple Sklerose
  • eine Leber- oder Stoffwechselstörung
  • eine psychische Störung oder
  • ein Bandscheibenvorfall

festgestellt?

 

2.) Sind Sie aktuell

  • in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie,
  • nehmen Sie Drogen oder regelmäßig* Medikamente,
  • ist eine Operation geplant,
  • waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt arbeitsunfähig über einen Zeitraum von länger als 2 Wochen oder
  • liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), GdS (Grad der Schädigungsfolge) oder ein GdB (Grad er Behinderung) vor?

3.) Wurden Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen, zurückgestellt oder abgelehnt?

 

* unter regelmäßiger Medikamenteneinnahme ist die Einnahme von Medikamenten an mehr als 30 Tagen in den letzten 12 Monaten zu verstehen. Nicht anzugeben bzw. zu berücksichtigen sind Verhütungs- Schilddrüsen- und Erkältungsmittel.

 

Auf den ersten Blick sieht es wie 3 Fragen + Größe / Gewicht aus. Liest man die Fragen genauer, merkt man, dass z.B. die Frage 2 diverse Unterfragen hat. Für eine bessere Lesbarkeit der langen Fragen haben wir den Text mit Absätzen versehen.

 

Auch hier ist wieder genauestens auf die korrekte Beantwortung der Antragsfragen zu achten. Aufgrund der Formulierung „wurde … bis heute … festgestellt“ (= wurde jemals) in der ersten Frage sind auch Erkrankungen anzugeben, die länger als 5 bzw. 10 Jahre zurückliegen. Bei den aufgezählten Erkrankungen gilt also ein längerer Abfragezeitraum als in dem normalen Antrag des Volkswohlbundes. Auch und gerade bei vereinfachter Risikoprüfung gilt es unbedingt eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden. Deshalb auch bei vereinfachter Risikoprüfung vorher die Krankenakte beim Arzt anfordern (ggf. auch die Krankenkasse anschreiben) um sicher zu gehen, dass auch wirklich alle Angaben nach denen gefragt wurde vollständig gemacht werden können.

Continentale - vereinfachte Gesundheitsfragen bei WKK Beitragsanpassung

Die Continentale bietet speziell WWK-Kunden, die von der Beitragserhöhung betroffen sind, eine Lösung an. Dabei gilt ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren bei einem Wechsel von der WWK zur Continentale.

 

Der Vorvertrag bei der WWK muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • wurde nach dem 31.12.2012 beantragt,
  • ist kein Einsteiger-Tarif mit reduzierten Anfangsbeiträgen,
  • wurde nicht mit verkürzten Gesundheitsfragen beantragt,
  • wurde zu normalen Bedingungen angenommen

Die Unterlagen der WWK müssen bei der Continentale vollständig (Antrag, Fragebögen, ärztliche Befunde etc.) eingereicht werden.

In dem Antrag stellt die Continentale diese verkürzte Fragen

  1. Beabsichtigen Sie mit der beantragten Berufsunfähigkeits-Versicherung eine bestehende Berufsunfähigkeits-Versicherung abzulösen? Name des Vorversicherers/Versicherungsschein-Nummer
  2. Haben Sie die vom Vorversicherer bei Antragstellung gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet?
  3. Haben seit Antragsstellung beim Vorversicherer Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder wurden bzw. sind solche ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?
  4. Sind oder waren Sie seit Antragsstellung beim Vorversicherer bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychologen, Psychotherapeuten oder sonstigen – auch nicht ärzt-
  5. lichen – Heilbehandlern in Behandlung, zur Beratung oder zur Untersuchung? ja nein
  6. Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen (z. B. Erschöpfungszustand, Schmerzen, Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen, Überlastungssyndrom, Nachtschweiß, Fieber, ungewollte Gewichtsabnahme, Darm-, Haut- oder Atemwegsirritationen) wegen derer Sie nicht in Behandlung, zur Beratung oder zur Untersuchung waren / sind?

Nürnberger: Vereinfachtes Antragsverfahren für BU-Kunden mit Vorverträgen

Kunden, die von der Erhöhung der Nettoprämie betroffen sind und aus diesem Grund den Versicherer aktiv wechseln wollen,haben die Möglichkeit, durch ein vereinfachtes Antragsverfahren Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger zu erhalten. Dazu reicht der Kunde seinen ursprünglichen Antrag vom Vorversicherer zusammen mit einer verkürzten Gesundheitsprüfung und Risikoerklärung für den Zeitraum seit der ursprünglichen Antragsstellung ein.

Besonderheit bei der Nürnberger: Die Nürnberger rechnet die Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht der Angaben aus dem Vorvertrag bereits ab dem Datum des Vertragsschlusses beim Vorversicherer an. Haben sich seit Antragsstellung beim Vorversicherer keine risikorelevanten Änderungen ergeben, laufen somit die alten Fristen unverändert weiter.

und dann noch zwei Fragen zu Berufs- und Freizeitrisiken und die Bestätigung dass der Vorvertrag (bei der WWK) gekündigt wird:

Auch bei der Nürnberger muss der Kunde seinen ursprünglichen Antrag vom Vorversicherer (WWK)
zusammen mit einer verkürzten Gesundheitsprüfung und Risikoerklärung für den Zeitraum seit der ursprünglichen Antragsstellung einreichen.

Weitere Bedingungen der Aktion:

  • Verzicht auf finanzielle Risikoprüfung (BU-Rente wird 1:1 übernommen). Die Rente darf dabei
    bis zu 5 % über der ursprünglich versicherten Rente liegen.
  • Bei über 30.000 EUR beantragter garantierter BU-Jahresrente ist die „normale“ Risikoprüfung
    entsprechend der Annahmerichtlinien erforderlich (ärztliche Unterlagen, Einkommensnachweisen,
    etc.).
  • BU-Vertrag beim Vorversicherer muss mit vollen Gesundheitsfragen zustande gekommen sein.
  • Antrag wurde nach dem 31.12.2013 beim Vorversicherer beantragt
  • Versicherungsbeginn liegt nicht später als der 01.07.2018
  • Vorvertrag wird endgültig beendet
  • Aktionszeitraum endet am 31.03.2018

Stuttgarter "BU-Optimierung"

Auch bei der Stuttgarter gibt es eine Möglichkeit mit verkürzten Gesundheitsfragen von der WWK zur Stuttgarter zu wechseln, allerdings nur bis 24.000 EUR BU-Rente pro Jahr.

Das sind die verkürzten Antragfragen der Stuttgarter:

 

1. Der Vorvertrag wurde mit verkürzten Gesundheitsfragen gestellt. Ja / Nein
2. Der Vorvertrag wurde zu normalen Bedingungen angenommen.
3. Haben Sie in den letzten 12 Monaten Nikotin zu sich genommen?
4. Wie hoch war Ihr Bruttoarbeitseinkommen im letzten Kalenderjahr?
5. Größe, Gewicht:
6. Waren Sie seit Antragstellung bei der bisherigen Versicherung wegen

  • einer psychischen Erkrankung oder
  • Erkrankung des Nervensystems oder
  • einer Erkrankung oder Verletzung des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln,
    Sehnen und Bänder)

länger als 2 Wochen arbeitsunfähig?

7. Wurden Sie seit Antragstellung bei der bisherigen Versicherung aus gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen
regelmäßig oder bedarfsweise behandelt oder sind Sie derzeit in Behandlung bzw. wurde Ihnen eine Behandlung
verordnet oder angeraten?

 

Falls weitere "Umtauschaktionen" oder ähnliches folgen sollten:

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Nachtrag vom 7.3.2018

Nachtrag vom 22. Januar 2018

In einer früheren Version dieses Artikels war die Rede davon, dass auch die Swiss Life die Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung anpassen musste. Die Quelle für diese Information war der Blogartikel

"Beitragserhöhung Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life" vom 12.1.2018 (Artikel nicht mehr aufrufbar) des Kollegen Marco Mahling.

 

Daraufhin hat sich ein aufmerksamer Leser unseres Blogs, der Mitarbeiter der Swiss Life ist, bei uns gemeldet und uns darauf hingewiesen, dass die Swiss Life die Beiträge nicht erhöht hat und es sich bei dem von Maklerkollege Marco Mahling genannten Fall um eine Erhöhung des Beitrages aufgrund einer Dynamik handelt. Wir haben die Passage, in der irrtümlich von einer Beitragserhöhung bei der Swiss Life die Rede war entsprechend angepasst.