ERGO mit "vereinfachter" Gesundheitserklärung für WWK-Kunden

Auch die ERGO Versicherung versucht nun Kunden der WWK, die eine Beitragserhöhung von der WWK erhalten haben, mit einer Sonderaktion zu umwerben. Viele andere Versicherer tun dies ebenfalls. Laut Ergo ist die Gesundheitserklärung im Antrag "vereinfacht". Aber ist sie das wirklich?

Doch zunächst zu den Rahmenbedingungen und Zugangsvoraussetzungen der Aktion.

Bedingungen der ERGO Aktion für WWK-Kunden

Rahmenbedingungen

  • Die Aktion gilt nur für bestehende WWK Verträge und ist befristet bis 30.6.2018.
  • Es gelten grundsätzlich die aktuell gültigen Annahmerichtlinien.
  • Die Einstufung erfolgt gemäß aktuell ausgeübtem Beruf.
  • Das Endalter gilt wie im Vorvertrag (wenn es auch den Annahmerichtlinien entspricht).
  • Weitere bestehende BU-Absicherungen werden bei der Angemessenheitsprüfung berücksichtigt.
  • Der Vorvertrag [bei der WWK] muss nach Annahme des Antrages durch ERGO entsprechend gekündigt werden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Alle Personen, die eine beitragspflichtige BU [Anm. bei der WWK] in den letzten 5
    Jahren abgeschlossen haben (d.h. nach dem 31.12.2012 beantragt) und gemäß den Annahmerichtlinien bei der
    ERGO Lebensversicherung AG versicherbar sind.
  • Bis zum max. Eintrittsalter von 49 Jahren
  • Die bestehende Vorversicherung ist nicht durch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung zustande gekommen.

maximale BU-Rente

Die beantragte BU-Rente bei der ERGO darf nicht höher sein als die Vorversicherung, max. 2.000 Euro gesamt.

"vereinfachte" Gesundheitserklärung

Das sind die Angaben zu den Risikoumständen, die man bei der Ergo machen muss, wenn man von der WWK zur ERGO wechseln will. Die ERGO nennt das "vereinfacht".

Mit der Frage 1 macht sich die ERGO zunächst die Risikoprüfung des Vorvertrages (bei der WKK) zu eigen. Man muss hier also bestätigen, dass die Angaben in dem Vorvertrag richtig und vollständig waren.

 

Achtung:

Die Fristen für die vorvertragliche Anzeigepflicht beginnen neu zu laufen!

 

Nun die Frage 2 und hier erschließt sich mir nicht, warum das dann eine vereinfachte Gesundheitserklärung sein soll.

 

Die ERGO fragt nämlich:

"Haben sich Veränderungen in Bezug auf die von Ihnen gemachten Angaben zu den im beigefügten Antrag (Anfrage) gestellten Fragen (siehe Ziffer 1) bezüglich Ihres Gesundheitszustandes und aller weiteren Fragen (z.B. Freizeitrisiken, Auslandsaufenthalte, anderweitiger Versicherungsschutz) ergeben?"

Hier muss ich also alle Veränderungen im Gesundheitszustand seit dem Antrag bei dem Vorversicherer angeben. Zusätzlich muss ich der ERGO ja auch noch die Antragsunterlagen der WKK offenlegen und bestätigen, dass die Angaben richtig waren. Wo ist hier also die Vereinfachung gegenüber dem Antrag mit Risikofragen im normalen Umfang?

 

Zwar heißt es dann unter diese Frage noch:

Nicht anzugeben sind:

  • Beratungen, Untersuchungen oder Behandlungen wegen:
  • folgenlos ausgeheilter Erkältungskrankheiten, Magen, Darm- und Harnwegsinfekte
  • Vorsorgeuntersuchungen, die keinen krankhaften Befund ergaben (z.B. Hautkrebsvorsorge, Routineuntersuchungen, gynäkologische Vorsorge)
  • Zahnarztbehandlungen, Impfungen Kurz- und Weitsichtigkeit kleiner 8 Dioptrien
    Gewichtszunahme oder -abnahme weniger 8 kg im Vergleich zu Ihren gemachten Angaben unter Ziffer 1 des beigefügten Antrags
  • bei Frauen: Einnahme der „Antibabypille“

Doch bei den Umständen, die hier nicht anzugeben sind, handelt es sich um Umstände, die ohnehin eher nicht risikorelevant sind. Würde ich z.B. eine Vorsorgeuntersuchung ohne krankhaften Befund angeben müssen, würde das weder zu einem Auschluss, noch zu einem Risikozuschlag und schon gar nicht zu einer Ablehnung eines Antrages führen.

 

Diese Aktion kann viel mehr Nachteile als Vorteile gegenüber einem Antrag mit normalen Gesundheitsfragen haben und birgt einige Gefahren.

 

Ich erläutere das mal an einem Beispiel.

  • Beispielkunde A hat im Jahre 2012 eine BU-Versicherung bei der WWK abgeschlossen.
  • Dort gab er an wegen Rückenschmerzen 2010 in Behandlung gewesen zu sein.
  • Nach Abschluss des WWK-Vertrages ist er 2012 wegen Rückenschmerzen erneut in Behandlung.
  • Zum 1. Januar 2018 erhält er von der WKK eine heftige Beitragserhöhung.
  • Er will den Versicherer wechseln und stößt auf diese Aktion der Ergo.

Dort muss er die Rückenschmerzen aus 2010 angeben, denn er muss der ERGO ja gemäß der Frage 1 in der "vereinfachten" Gesundheitserklärung die gegenüber dem Vorversicherer (WWK) gemachten Angaben offenlegen und den Antrag auch beifügen. Auch die Behandlung wg. Rückenschmerzen in 2012 muss er angeben und zwar wegen der oben zitierten Frage 2 der ERGO.

Würde unser Beispielkunde stattdessen einen ganz normalen Antrag bei der ERGO stellen müsste er beide Behandlungen wegen Rückenschmerzen in 2010 und 2012 nicht offenbaren. Denn der Abfragezeitraum im normalen Antrag der ERGO beträgt 5 Jahre, also bis 2013. Beide Behandlungen liegen außerhalb des Abfragezeitraums.

Fazit zu "ERGO Sonderaktion für WWK-Kunden"

Die Aktion ist meines Erachtens großer Murks. In den meisten Fällen werden die Nachteile größer sein als die Vorteile.

 

Generell gilt für alle Sonderaktionen für WWK-Kunden, die jetzt aktuell von einigen Versicherern aufgelegt wurden:

 

Sorgfältig prüfen, ob es überhaupt Sinn macht. Es kann Fälle geben, bei denen diese Sonderaktionen für WWK-Kunden passen. Bevor man diese speziell für WWK-Kunden aufgelegten Sonderaktionen in Betracht zieht sollte man aber immer erst prüfen, ob man über normale Gesundheitsfragen zu einer neuen BU-Versicherung kommen kann (Risikovoranfragen helfen dabei), dann auch prüfen ob Sonderaktionen mit vereinfachten Fragen in Betracht kommen und dann erst, ob die speziell für WKK-Kunden aufgelegten "Umtausch"-Aktionen passen.

 

Schließlich kann es es auch Fälle geben, in denen ein Wechsel des Versicherers keinen Sinn macht und es besser ist trotz Beitragserhöhung bei der WWK zu bleiben. Eine Beitragserhöhung ist natürlich immer ärgerlich. Kündigen Sie den bestehenden Vertrag bei der WWK aber bitte nicht voreilig. Auch wenn sich eine Alternative zur WWK finden lässt. Warten Sie die Policierungsbestätigung des neuen Versicherers ab. Denn sonst stehen Sie im schlimmsten Fall ganz ohne den wichtigen BU-Schutz da.

ZUM THEMA