Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

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Brauchen Ärzte überhaupt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder reicht die Absicherung über die Versorgungswerke aus? Diese Frage klären wir in diesem Blog-Artikel. Außerdem erfahren Sie etwas über die Kosten einer privaten BU für Ärzte, über Test- und Ratings und über besondere Aktionen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte.

Auch erläutern wir wichtige Klauseln.  Und dann gibt's noch eine kurze Anmerkung zur Deutschen Ärzteversicherung.

Inhalt

Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte - Versorgungswerk versus private Absicherung

„Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung macht für Ärzte überhaupt keinen Sinn. Denn Ärzte sind bestens über ihr Versorgungswerk abgesichert.“

 

Solche oder ähnliche Aussagen liest man gelegentlich. Wir verlassen uns da lieber auf die Fakten. Hierzu ist es sinnvoll, sich einmal im Detail mit den Leistungsvoraussetzungen der Versorgungswerke zu beschäftigen und diese mit denen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen.

 

Im Folgenden stellen wir die Leistungsvoraussetzungen des Versorgungswerks der Ärztekammer Hamburg denen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber. Die Quelle für die Angaben aus den Bedingungen der privaten BU stammen aus den Versicherungsbedingungen der Allianz BU, die Angaben vom Versorgungswerk aus dem Leistungsstatut des Hamburger Versorgungswerkes. Die Regelungen anderer Versorgungswerke weichen nur geringfügig ab. Sie können gerne bei uns die Regelungen des für Sie zuständigen Versorgungswerks erfragen.

 

Richtig ist zwar:

 

Die Absicherung  über die Versorgungswerke ist vergleichsweise gut. Die Leistungen liegen deutlich über dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings ergibt sich daraus noch nicht, dass eine ergänzende private Absicherung nicht erforderlich ist. Lesen Sie hierzu unseren Faktencheck.

Müssen Ärzte ihre Tätigkeit bzw. ihren Beruf vollständig einstellen bzw. aufgeben?

Versorgungswerk (im Weiteren abgekürzt mit V“)

Berufsunfähig ist ein Mitglied, [...] das [...] seine gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt hat. [...] Bei niedergelassenen Ärzten beginnt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente abweichend von Satz 1 erst dann, wenn das Mitglied seine Vertragsarzt- und/oder Privatpraxis aufgegeben hat. [...].

 Private Berufsunfähigkeitsversicherung: (im Weiteren abgekürzt mit „BUV“)

Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer der Versicherung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird, erbringen wir die vereinbarten Leistungen [...].

Gibt es eine Wartezeit?

V:

Das Versorgungswerk gewährt folgende Leistungen: […] Berufsunfähigkeitsrente [...] Auf diese Leistungen besteht mit Ausnahme der Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen nach Entrichtung des ersten Versorgungsbeitrags ein Rechtsanspruch.

BUV:

 

Nein, es gibt keine Wartezeit.

Wird bei Vertretung durch einen Dritten keine Leistung gezahlt?

V:

Die Erwerbstätigkeit als Arzt gilt als nicht eingestellt, wenn die Praxis durch einen Vertreter weitergeführt wird, solange dem Mitglied [...] aus der Praxis Einkünfte zufließen.

Zusammenfassend können wir also - vereinfacht gesagt -  festhalten, dass das Versorgungswerk eine Leistung zahlt, wenn eine

100%ige Berufsunfähigkeit“

vorliegt.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente hingegen bereits wenn,

eine teilweise Berufsunfähigkeit (BU-Grad mindestens 50 %)

 vorliegt.

Beim Versorgungswerk muss die Berufsunfähigkeit

„ auf nicht absehbare Zeit“

 vorliegen, für die Leistung aus einer privaten BUV hingegen reicht es, wenn die Beeinträchtigungen

nach ärztlicher Prognose voraussichtlich mindestens 6 Monate

bestehen.


Rechtsprechung zur vollständigen Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke

Sind wir oben noch vereinfacht davon ausgegangen, dass erst bei einer vollständigen, 100 %igen BU Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit aus dem Versorgungswerk besteht, müssen wir diese Aussage anhand der aktuellen Rechtsprechung relativieren. Mehrere Gerichte hatten sich mit den Anspruchsvoraussetzungen der vollständigen Berufsunfähigkeit zu befassen.

 

Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung wird diese als die "Unfähigkeit des Arztes, sein Existenzminimum aus seiner beruflichen Tätigkeit zu sichern" bezeichnet. Daraus ergibt sich, dass ein Mediziner, der etwa nur noch zu 20 Prozent arbeiten kann, folglich sein Existenzminimum nicht mehr als gesichert gelten kann, bereits berufsunfähig ist und Ansprüche auf Leistungen aus dem Versorgungswerk haben kann.

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Wie bei allen Berufen bestimmen auch bei Ärzten zunächst diese Faktoren maßgeblich die Höhe des Beitrages:

  • das Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • die versicherte Berufsunfähigkeitsrente
  • die Laufzeit des Vertrages
  • die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung
  • mögliche eingeschlossene Zusatzoptionen wie Pflegeoption, Leistung bei AU (AU-Klausel), garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall und ähnliches.

Zum Anderen spielt der ausgeübte Beruf und beim Arzt die Fachrichtung eine gewichtige Rolle bei der Berechnung des Beitrages. Viele Gesellschaften unterscheiden zunächst nach der Fachrichtung und dann auch noch, ob der Arzt eine operative Tätigkeit ausübt oder nicht. Bei einigen Gesellschaften wirkt sich eine Personalverantwortung positiv auf die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Weitere Gesellschaften haben einen Familienbonus, die Kosten sind dann niedriger, wenn ein Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.

 

Um Ihnen einen ersten Eindruck zu den ungefähren Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Beruf Arzt zu geben, haben wir hier einmal eine Berechnung durchgeführt für verschiedene Eintrittsalter.

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Angegeben ist nur der Nettobeitrag, also der nach Überschussverrechnung zu zahlende nicht garantierte Beitrag. Wenn man sich im Detail mit den Kosten einer BU-Versicherung beschäftigt, sollte man allerdings immer auch den Bruttobeitrag mit berücksichtigen, da der Nettobeitrag eben nicht garantiert ist. Insofern ist unsere Darstellung eine vereinfachte Darstellung und dient eher dem Zweck, Ihnen zu verdeutlichen, wie die Kosten mit höherem Eintrittsalter steigen.

 

Zudem ist die Darstellung der Kosten auch deshalb vereinfacht, weil wir hier einfach den günstigsten Anbieter ausgewählt haben. Dieser muss aber auf keinen Fall der beste Anbieter sein. Über wichtige Klauseln in den Versicherungsbedingungen finden Sie Infos im Abschnitt Auf welche Klauseln in den Bedingungen sollte man als Arzt besonders achten?

Test, Ratings & Co. zur "Zielgruppe" Ärzte

Die Firma softfair analyse GmbH veröffentlichte 2018 einen Test zu Berufsunfähigkeitsversicherungen.

 

Dabei stellte softfair fest, dass das Leistungsniveau der Berufsunfähigkeitsversicherungen am Markt insgesamt in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen ist. Man habe bei dem Rating 2018 deshalb auf insgesamt acht Zielgruppen, darunter auch die Zielgruppe Ärzte, abgestellt. Es wurden 50 Leistungsbereiche untersucht. Bei der Zielgruppe Ärzte wurden bestimmte Leistungsbereiche anders gewichtet.

 

Ergebnis des BU-Test von softfair ist im Bereich der Gruppe „Ärzte“, dass eine unglaublich hohe Anzahl von Tarifen die Höchstbewertung von 5 Eulen (so nennen die das wirklich) erhalten hat. Einen "Testsieger" kann man deshalb auch nicht ausmachen.

 

Das sieht dann ausschnittsweise so aus:

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Beim Test von Berufsunfähigkeitsversicherung der Firma Softfair sieht man den Wald vor lauter Eulen nicht.

Man sieht den Wald vor lauter Eulen nicht.

 

Und so ist es übrigens (leider) bei vielen Ratings und Tests. Oftmals und das ist dann noch schlimmer enthalten BU-Tests auch gravierende fachliche Fehler, die den Verbraucher im schlimmsten Fall zu einer falschen Entscheidung veranlassen. Paradebeispiel hierfür: einige der Berufsunfähigkeitstests von Finanztest / Stiftung Warentest.

Auf welche Klauseln in den Bedingungen sollte man als Arzt besonders achten?

Infektionsklausel? Wirklich so super wichtig für Ärzte?

Häufig wird hier die Infektionsklausel genannt. Dabei geht es darum, dass von der Definition der Berufsunfähigkeit der Fall, dass ein Arzt aufgrund einer Infektion nicht mehr arbeiten darf, weil die zuständige Behörde ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. Einige Gesellschaften haben deshalb zur Klarstellung für Ärzte, Mediziner und andere Heilberufe in einer Klausel klargestellt, dass bei einem Tätigkeitsverbot auch Berufsunfähigkeit vorliegt. Der Nutzen dieser Infektionsschutzklausel ist allerdings umstritten unter Anderem weil vollständige Tätigkeitsverbote so gut wie nie ausgesprochen werden. Meist darf der Arzt unter Auflagen weiter arbeiten.

 

Kurz gesagt: Die Infektionsklausel ist sicherlich nicht das wichtigste, worauf man beim Abschluss einer BU-Versicherung als Arzt achten sollte.

Wichtig: gute Nachversicherungsgarantien

Viel wichtiger sind z.B. ordentliche Nachversicherungsgarantien. Also, wann kann ich wie unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die versicherte Rente später ohne erneute Gesundheits- oder sogar ohne erneute Risikoprüfung (auch keine Fragen zu gefährlichen Hobbies etc.) erhöhen. Wichtig ist das deshalb, weil sich die Lebensumstände ändern können und demnach auch der Bedarf. Die ursprünglich abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente ist nach vielen Jahren unter Umständen nicht mehr bedarfsgerecht.

Für einen Arzt mit eigener Praxis wichtig: die Umorganisationsklausel

Wichtig erscheint für niedergelassene Ärzte auch die sogenannte Umorganisationssklausel. Dabei geht es darum, dass ein Selbstständiger im BU-Fall seinen Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen zuerst so umorganisieren muss, dass ein Berufsunfähigkeit vermieden wird. 

 

So heißt es etwa in den Bedingungen der DÄV - Deutsche Ärzte Versicherung (12.2016): 

Bei einer als niedergelassener oder freiberuflicher Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut tätigen versicherten Person setzt Berufsunfähigkeit zusätzlich voraus, dass sie außerstande ist, durch zumutbare Umorganisation ihres Arbeitsplatzes oder ihres Tätigkeitsbereichs sowie durch Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter, sich ein Tätigkeitsfeld zu schaffen, das mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit ausschließt. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig ist, vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf die Geschicke des Unternehmens realisiert werden kann, nicht zu einer auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbuße führt und keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert. Die Stellung als Praxis- oder Apothekeninhaber muss erhalten bleiben.

Bei dieser Klausel kommt es auf eine gute Formulierung an. Sehr gut macht das im Moment z.B. die Allianz, die bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern und akademischen Berufen ganz auf die Anwendung dieser Klausel verzichtet. Für niedergelassene Ärzte ist dieser Punkt bei der Allianz BU also gut geregelt.

Neben diesen Punkten gibt es noch weitere, die nicht nur speziell bei Ärzten wichtig sind:

  • Dynamik,
  • garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall,
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel und noch einige mehr.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Sonderaktionen für Ärzte und andere Heilberufe mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Seit einigen Jahren - beginnend mit einer Aktion der Württembergischen - legen immer mehr Gesellschaften zeitlich befristete Aktionen mit weniger Gesundheitsfragen auf. In der letzten Zeit haben sich da besonders für Ärzte tolle Möglichkeiten ergeben. Denn oft scheitert der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an der Gesundheitprüfung. Oder es kann nur ein Angebot mit ungünstigen Ausschlußklauseln oder Risikozuschlägen abgegeben werden. Durch die Sonderaktionen für Ärzte ist es manchen Fällen möglich, bessere Ergebnisse zu erzielen. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist zwar begrenzt, aber oft ist auch eine Kombination aus mehreren Sonderaktionen möglich, so dass dann doch noch die gewünschte bzw. bedarfsgerechte Rentenhöhe erreicht werden kann.

 

Für Ärzte sind momentan besonders diese Sonderaktionen interessant:

Sonderaktion für Ärzte im Dualen Modell der HDI

Der Zugang zu diese Sonderaktion für Ärzte der HDI ist über die Mitgliedschaft entweder im Verband freier Heilberufe oder über den btS Alumni möglich. Die Mitgliedschaft in einem dieser Verbände kann auch gleichzeitig mit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen.

 

Das Konzept heißt Duales Modell, weil es in zwei Varianten angeboten wird, in der Basis und in der Top-Variante, wobei die wesentlichen Unterschiede zum einen in der versicherbaren Rente (Top-Variante: maximal 2.000 EUR, Basis-Variante max. 1.000 EUR pro Monat) und zum Anderen bei den Gesundheitsfragen liegen. Die Basis-Variante kann man als Berufsunfähigkeitsversicherung "fast ohne Gesundheitsfragen" bezeichnen, denn die hier abzugebende Gesundheitserklärung ist wirklich ganz stark vereinfacht. Da wir zu dem Dualen Modell der HDI, das unter Anderem für Ärzte geöffnet ist, schon umfangreich berichtet haben, bitten wir Sie die Details in den jeweiligen Blog-Artikel nachzulesen.

Weniger Gesundheitsfragen für Ärzte über den Vorsorgeverein für Kammerberufe

Auch die Sonderaktion der Barmenia über den Verband "vorsorgeverein für Kammerberufe" eignet sich besonders gut für Ärzte. Hier können bis zu 1.000 EUR monatliche BU-Rente abgeschlossen werden. Es könne sogar Arbeitnehmer von Mitgliedern des Vorsorgeverein mit verkürzten Fragen versichert werden. Also z.B. auch die Sprechstundenhilfe eines niedergelassenen Arztes. Auch der Ehepartner eines Arztes oder der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner des Arztes kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Fragen abschließen. Schließlich können sogar Kinder von Ärzten, die Mitglied im Vorsorgeverein sind oder es werden wollen, die BU abschliessen.

 

Mehr zu dieser Sonderaktion für Ärzte: Barmenia BU: verkürzte Gesundheitsfragen für Kammerberufe

Update vom 23.10.2018: Allianz BU fast ohne Gesundheitsfragen für Ärzte und Medizinstudenten

Wer nicht älter als 50 Jahre ist und entweder Arzt der Human- und Veterinärmedizin oder Medizinstudent ist, der kann nun auch bei der Allianz mit vereinfachten Gesundheitsfragen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Mehr zu der Berufsunfähigkeitsversicherung Sonderaktion der Allianz für Ärzte.

Update vom 1.1.2020: BU mit wenigen Gesundheitsfragen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Bei dieser Aktion können jetzt alle Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte (max. 50 Jahre alt) eine BU bis 1.500 EUR monatliche Rente mit einer einfachen "Dienstobliegenheitserklärung" abschließen. 

Deutsche Ärzte Versicherung besonders gut, weil der Beruf im Namen enthalten ist?

Wer sich als Arzt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt oder wer Medizin studiert stößt relativ schnell auf die Deutsche Ärzte Versicherung. Deren Versicherungsvertreter nennen sich "Deutsche Ärzte Finanz". Die Deutsche Ärzte Versicherung arbeitet nicht mehr mit Maklern zusammen, eine Vermittlung durch uns ist also ausgeschlossen. Nach unser Erfahrung steht die Deutsche Ärzte Versicherung allerdings trotz des Berufes "Arzt" im Versicherernamen nicht besser am Markt als viele andere Gesellschaften.