Mit reduzierter Anzahl von Gesundheitsfragen - Vitalschutz von Swiss Life

swisslife Vitalschutz

Das Produkt "Vitalschutz" der Swiss Life gehört zur Sparte der sogenannten Multi-Renten auch Multi-Risk genannt. Die Sparte wird oft auch als funktionelle Invaliditätsabsicherung bezeichnet. Anders als in der BU-Versicherung kommt es bei diesem Produkt nicht darauf an, in welchem Umfang der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Leistungsauslöser sind hier, wie im folgenden Bild dargestellt der Eintritt bestimmter Schwerer Erkrankungen, der Verlust von Grundfähigkeiten oder Pflegebedürftigkeit.

Swisslife Vitalschutz: Die Leistungsauslöser

versicherte grundfähigkeiten swisslife vitalschutz
Leistungsauslöser des Swisslife Vital Schutz: Sprechen, Sehen, Gleichgewicht, Hören ...

Zu den im vorstehenden Bild dargestellten Leistungsauslöser kann zusätzlich eine Schwere Krankheiten-Option mit den folgenden Leistungsauslösern versichert werden:

schwere krankheiten
Die Schwere-Krankheiten-Option des Vitalschutzes der Swisslife

Der SwissLife Vital Schutz ist in drei Varianten möglich:

  • Basis
  • Komfort
  • Komfort Premium

Der Swiss Life Vitalschutz Komfort erweitert den Vitalschutz für den Fall eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit (Intellekt) oder wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr in vollem Umfang möglich ist. Im Vitalschutz Komfort Premium sind zusätzlich die Auslöser schwere Depression und Schizophrenie.versichert.    

Die Gesundheitsfragen der Basis-Variante Swisslife Vitalschutz

Die Variante Basis ist mit einer reduzierten Anzahl von Gesundheitsfragen im Antrag möglich. Auch psychische Vorerkrankungen stehen einem Abschluss der Basis-Variante nicht entgegen.

gesundheitsfragen vitalschutz swisslife

Desweiteren müssen noch die folgenden "Fragen zur persönlichen Situation" beantwortet werden:

antragsfragen swisslife vitalschutz

Hier können Sie die Versicherungsbedingungen für den SwissLife Vital-Schutz runter laden:

Download
Swiss Life Vital Schutz Versicherungsbedingungen
Allgemeine_Bedingungen_Vitalschutz_(2017
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