Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – sinnvoll?

Schüler Berufsunfähigkeitsversicherung
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Schüler und Berufsunfähigkeitsversicherung, Beruf und Schüler, Kind und Berufsunfähigkeit - das klingt, als würde es nicht zusammen passen. Natürlich hat ein Schüler (noch) keinen Beruf im eigentlichen Sinne. Auch erzielt ein Schüler kein Einkommen, das abzusichern wäre. Warum eine BU-Absicherung für Schüler dennoch Sinn macht, erläutern wir in diesem Artikel.

Gesundheitszustand „bewahren“

Vorerkrankungen erschweren den Zugang zu einer BU-Absicherung. Manchmal ist eine Absicherung mit Vorerkrankungen gar nicht mehr möglich, weil den Versicherungen das Risiko zu hoch ist. Mit psychischen Vorerkrankungen ist es so gut wie unmöglich eine BU-Versicherung abzuschließen. Andere Erkrankungen, wie z.B. Wirbelsäulenbeschwerden / Rückenbeschwerden führen zu Leistungsausschlüssen. Starkes Übergewicht z.B. kann nur gegen Beitragszuschlag versichert werden. In jungem Alter ist der Zugang sehr viel einfacher. In der Regel bestehen noch keine oder keine erheblichen Erkrankungen. Meist ist eine Normalannahme ohne Ausschlüsse und ohne Beitragszuschlag möglich. Wer also als Schüler bereits eine BU-Versicherung abschließt hat später keine Probleme mit dem Zugang zu seiner BU-Versicherung. Denn Erkrankungen, die nach dem Vertragsabschluss auftreten sind mitversichert, die Versicherungsgesellschaft kann an dem Vertrag nichts ändern. Dies setzt allerdings voraus, dass die Angaben zum Gesundheitszustand im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß waren.

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Risikosportarten und gefährliche Hobbies

Einige Risikosportarten und gefährliche Hobbies sind nur gegen Beitragszuschlag versicherbar. Oder gar nicht. Hat man nun bereits als Schüler eine BUV abgeschlossen, wirken sich später aufgenommene Risikosportarten oder gefährliche Hobbies nicht auf den Beitrag aus.

 

Selbst wenn Sie sich später entscheiden Fallschirmspringen, Wingsuit fliegen, Acro-Paragliding, Base Jumping, Klippenspringen, Free-Solo-Klettern oder ähnliches zu betreiben: Vertrag ist Vertrag, der Versicherer kann sich auf den Kopf stellen, aber den Vertrag weder kündigen noch die Beiträge anpassen.

Günstige Berufsgruppe Schüler = dauerhaft günstiger Beitrag

In der BU-Versicherung gibt es Berufsgruppen. Je nach dem Risiko, das statistisch gesehen nach der Kalkulation des Versicherers mit einem Beruf verbunden ist, ordnet der Versicherer die Versicherte Person in eine seiner Berufsgruppen ein. Hierzu mehr im Artikel „Welche Berufsgruppe ist die richtige?“

 

Es gilt: Je größer das BU-Risiko eines Berufes, desto höher der Beitrag.

Die Berufsgruppe für Schüler ist nun eine vergleichsweise günstige Berufsgruppe. Wenn die Schule abgeschlossen ist und der Versicherte einen Beruf ergreift, ändert sich an der Berufsgruppe und damit an dem Beitrag nichts. Die Versicherung kann den Beitrag bei einem Berufswechsel nicht erhöhen. Wenn sich aus dem späteren Beruf aber eine günstigere Berufsgruppe ergibt, kann der Versicherte den Vertrag auf diese Berufsgruppe umstellen lassen.

Gerade bei Schülern, die später einen Beruf ergreifen, der mit einem höheren Anteil körperlicher Tätigkeit verbunden ist, kann sich das lohnen.

Wir zeigen das einmal an einem Beispiel:


Ein Schüler schließt im Alter von 14 Jahren bei der Alte Leipziger eine BU-Versicherung mit einer BU-Rente in Höhe von 1.500 EUR ab bis zum Endalter 65. Der Zahlbeitrag beträgt 84,27 EUR über die gesamte Vertragslaufzeit (53 Jahre Laufzeit bis zum Alter 65) sind das 53.595 EUR.

 

Der Schüler macht nach Abschluss der Schule eine Ausbildung und beginnt dann mit 20 Jahren als Tischler zu arbeiten. Würde er erst mit Eintritt in das Berufsleben eine BU-Versicherung abschliessen würde er als Tischler monatlich 141,99 EUR zahlen. Auf die gesamte Vertragslaufzeit (45 Jahre bis zum 65. Lebensjahr) sind das 76.674 EUR.

 

Eine BU-Versicherung schon als Schüler abzuschließen, kann sich also auch finanziell lohnen.

Option auf eine BUV als Alternative?

Anstatt eine BU-Versicherung abzuschliessen gibt es noch die Möglichkeit als Schüler eine Option auf eine BU-Versicherung abzuschliessen. Das bedeutet, dass der Versicherte das Recht erwirbt, später ohne Gesundheitsprüfung eine BU-Versicherung bei dem selben Versicherer abzuschließen.

 

Nachteil hierbei: diese BU-Optionen werden nur in Verbindung mit einer Rentenversicherung angeboten. Diese muss auch eine Mindestversicherungsumme haben (Beispiel: Allianz Kinderpolice). Wer eigentlich keine Rentenversicherung will, für den ist eine BU-Option also eher nichts.