BU mit weniger Gesundheitsfragen bei der Standard Life - Neue Aktion 

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Bereits 2012 und 2013 hatte die Standard Life eine Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Diese lief Ende 2013 aus, nun bietet der Versicherer ab dem 1. September eine neue Aktion an. Allerdings mit deutlich veränderten Fragen zum Gesundheitszustand. Bei der Aktion bis 2013 waren die Angaben zum Gesundheitszustand noch stark reduziert, bei der neuen Aktion sind die Fragen umfangreicher. Einige Formulierungen sind m.E. nicht ganz unproblematisch.

Folgende Gesundheitsfragen stellt die Standard Life

 1.) Haben Sie in den letzten fünf Jahren wegen Krankheiten, Beschwerden, chronischer Leiden oder Unfallfolgen die Hilfe eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen in Anspruch genommen, zum Beispiel wegen Beratung, Untersuchung, Behandlung, Medikamentenverordnung, Psychotherapie, Kur- oder Klinikaufenthalt?

 

2.) Wurden bei Ihnen in den letzten fünf Jahren bei Untersuchungen normabweichende Ergebnisse festgestellt, zum Beispiel Übergewicht (BMI > 30), erhöhter Blutdruck, erhöhter Blutzucker, erhöhte Blutfett- oder Leberwerte, Gicht, EKG-Veränderungen, Krebs-/Tumorerkrankungen?

 

3.) Bestehen bei Ihnen dauerhafte gesundheitliche Störungen, zum Beispiel Amputationen, Bewegungsstörungen, Bandscheibenschädigungen, Schwerhörigkeit, Tinnitus, Fehlsichtigkeit größer als acht Dioptrien, Allergien (zum Beispiel Asthma, Neurodermitis), HIV-Infektion, Herzerkrankungen, Diabetes mellitus?

 

4.) Besteht bei Ihnen eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung, eine Schwerbehinderung, ein Grad der Behinderung oder ist eine Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger anerkannt, beantragt oder ausgezahlt worden?

 

Nicht unproblematisch sind die Formulierungen "normabweichende Ergebnisse" und "gesundheitliche Störungen". Diese bergen die Gefahr einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Die Frage ist: was sind normabweichende Ergebnisse, was fällt unter gesundheitliche Störungen? Hier sollte man also besonders sorgfältig vorgehen und wirklich alles angeben, was als gesundheitliche Störung angesehen werden kann bzw. Untersuchungsergebnisse, die als "normabweichend" angesehen werden könnten, wobei hier nicht nur Werte angegeben werden müssen aus den Bereichen die der Versicherer in der Frage beispielhaft nennt, sondern auch alle anderen.

 

Diese Bedingungen gelten für die BU-Aktion

  • maximal versicherbare BU-Rente 500 EUR
  • Die BU muss in Kombination mit einer Rentenversicherung (klassisch oder fondsgebunden) abgeschlossen werden.
  • Der Beitrag für die BU und die Rentenversicherung muss zusammen mindestens 100 EUR monatlich betragen. 
  • Höchsteintrittsalter 45
  • Berufsgruppen 1 bis 4
  • Es kann eine Dynamik der Hauptversicherung in Höhe von max. 5 % vereinbart werden. 
  • Die zu versichernde Person darf nicht an früheren Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen der StandardLife teilgenommen haben.

Sollte diese Aktion für Sie nicht passen, stehen weitere Aktionen mit weniger Gesundheitsfragen bei anderen Versicherern zur Verfügung. Beachten Sie hierzu die Blogbeiträge. Eine Übersichtstabelle über alle aktuellen Aktion finden Sie unter diesem Link: Übersichtstabelle BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen

 

Sie haben Fragen? Dann stellen Sie hier eine Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen. 

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