Tenhagens Rundumschlag gegen die Unfallversicherung

Tenhagen Unfallversicherung

Der frühere Chefredakteur von „Finanztest“, jetzt bei dem Portal „Finanztip“ aktiv, setzt im Spiegel zu einem Rundumschlag gegen die Unfallversicherung an. Sie sei „Teil des Raubzugs im Osten“, weil diese angeblich nach der Wiedervereinigung massenhaft in den neuen Bundesländern vertrieben wurde.

 

Im Spiegel schreibt Tenhagen, die Unfallversicherung werde in der Branche auch als „„Goldesel der Assekuranz“ bezeichnet. Den Verbrauchern würden Leistungen vorgegaukelt. „Genau wie der Laie bei der Risikolebensversicherung versteht, okay, die zahlt, wenn ich tot bin, so denkt er bei der Unfallversicherung: Die zahlt, wenn ich einen Unfall habe.“, so Tenhagen. Die meisten Verbraucher wüssten nicht, dass eine Unfallversicherung erst bei bleibenden Schäden zahlt.

Indirekt stehen damit auch Berater wie Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter in der Kritik. Denn wenn die meisten Verbraucher die tatsächlichen Leistungen der Unfallversicherung nicht kennen, dann würde das bedeuten, das Makler und Versicherungsvertreter nicht ordentlich beraten und die Versicherer in Ihren Vertriebsunterlagen die Leistungen einer Unfallversicherung nicht transparent darstellen.

Tenhagens Vorwürfe sind also schon sehr weitreichend. Dem Artikel fehlt es allerdings an Belegen.

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Ich frage mich, wie Tenhagen etwa zu der Feststellung gelangt, die meisten Verbraucher würden davon ausgehen, dass die Unfallversicherung schon allein dann zur Leistung verpflichtet ist, wenn ein Unfall passiert ist. Und wo und wann wird in der Branche dieser Eindruck erweckt? Wir jedenfalls haben noch keinen einzigen Kunden gehabt, dem nicht schon vor dem ersten Gespräch klar war, dass eine Unfallversicherung bei Invalidität zahlt und das Invalidität einen bleibenden Schaden voraussetzt. Ich habe noch nie einen Kunden gehabt, der dachte, die Unfallversicherung zahlt bereits allein aufgrund der Tatsache, dass ein Unfallereignis passiert ist.

Wir haben einmal versucht, Belege für die Behauptung zu finden, dem Verbraucher würden „Leistungen vorgegaukelt“ und das nicht klar darauf hingewiesen wird, dass die Unfallversicherung erst bei bleibenden Schäden zahlt. Hierzu haben wir uns einige Produktinformationsblätter,

Screenshot https://www.allianz.de/vorsorge/unfallversicherung/
Screenshot https://www.allianz.de/vorsorge/unfallversicherung/

Werbeunterlagen und Internetseiten zur Unfallversicherung einiger Versicherungsgesellschaften angeschaut. In den meisten Unterlagen wird gleich auf den ersten Seiten erklärt, was eine Unfallversicherung ist und dass diese bei „bleibenden Schäden“ leistet.

Eine der Gesellschaften mit einem besonders großen Bestand an Unfallversicherungen, die Allianz, weist ganz klar und deutlich darauf hin, dass eine Unfallversicherung bei bleibenden Schäden leistet.

 

Auf der Internetseite der Allianz heißt hierzu:

 

„Die Unfallversicherung zahlt bei allen Unfällen, bei denen Sie eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) erleiden. Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung (Invaliditätsleistung) je nach vereinbarter Versicherungssumme und Ausmaß der Behinderung nach dem Unfall (Invaliditätsgrad). Die Gliedertaxe bestimmt den Invaliditätsgrad: Verlust eines Daumens entspricht z.B. einem Invaliditätsgrad von 20%, eine Querschnittslähmung bedeutet 100% Invalidität.“

 

Auch auf der Seite der Helvetia wird gleich zu Beginn auf den "dauerhaften Schaden" hingewiesen:

 

"Die Helvetia Unfallversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung exakt den Anteil der Versicherungssumme, der dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad entspricht."

 

Ganz ähnliche Erläuterungen finden sich in allen Unterlagen der Versicherungsgesellschaften zur Unfallversicherung.

Zentraler Bestandteil einer Beratung zur Unfallversicherung sind natürlich die wesentlichen Leistungsinhalte der Unfallversicherung. Hierzu gehört auch die Erläuterung, was der Invaliditätsgrad und eine Gliedertaxe ist und welche unterschiedlichen Modelle die Versicherer anbieten. Weitere Leistungsinhalte sind z.B. die diversen Ausschlüsse, die in manchen Tarifen aber nicht enthalten sind, z.B. das Thema „Eigenbewegungen“, „Bewusstseinsstörungen“ und Vieles mehr.

Der Hinweis, wie wichtig es ist, sich Versicherungsbedingungen genau anzuschauen, wäre richtig gewesen. Auch das eine Unfallversicherung nicht zu den wichtigsten Versicherungen gehört und die Absicherung des Einkommensverlustes bei Berufsunfähigkeit Priorität haben sollte, ist richtig. Mit unbelegten Behauptungen ein ganzes Produkt in Frage zu stellen, ist jedoch unredlich.

 

Tenhagen skandalisiert ohne Belege für den Skandal zu liefern.

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