Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen: Vorerkrankungen genau recherchieren - Patientenakte anfordern

mcmurryjulie/pixabay
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Warum es so wichtig ist, vor Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung die eigene Gesundheitshistorie aufzuarbeiten, erläutern wir in diesem Artikel.

In jedem Antragsformular für den Abschluss einer BU-Versicherung werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu anderen risikoerheblichen Umständen gestellt. Der Antragsteller sollte bei den Angaben unbedingt sehr sorgfältig vorgehen. Denn Folge falscher oder unvollständiger Angaben kann sein, dass die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall nicht die vereinbarte BU-Rente zahlen muss.

Nun werden im Antrag Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die weit in die Vergangenheit reichen. Bis zu zehn Jahre bei stationären Aufenthalten oder psychischen Erkrankungen sind üblich. Man läuft hier also leicht Gefahr, Erkrankungen und Behandlungen schlichtweg nicht mehr zu erinnern. Problematisch sind auch sogenannte Abrechnungsdiagnosen. In Ihrer Patientenakte können sich Erkrankungen finden, die Sie so gar nicht gehabt haben. Der Arzt trägt beispielsweise die Diagnose "Erschöpfungssyndrom" ein um die erbrachte ärztliche Leistung mit der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung abrechnen zu können. Tatsächlich waren die Beschwerden des Patienten aber viel harmloser oder der Patient hat von gelegentlicher Müdigkeit nur mal "am Rande" berichtet.

Der Versicherer wird die Krankenakten erst im BU-Leistungsfall genau prüfen. Bei Beantragung einer BU-Versicherung verlässt sich der Versicherer in der Regel auf die Angaben, die Sie im Antrag machen.

Ob diese Angaben richtig und vollständig waren prüft der Versicher allerdings erst im Leistungsfall.

 

Es ist daher sehr wichtig bereits vor Antragstellung die Gesundheitshistorie genauestens aufzuarbeiten. Auch für Risikovoranfragen ist es wichtig, dass alle Informationen über Erkrankungen und Behandlungen der vergangenen Jahre vorliegen.

 

Immer wieder erhalten wir von Kunden offensichtlich unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen. Damit ist es nicht möglich Voranfragen zu stellen. Denn der Versicherer kann das Risiko nur dann genau einschätzen, wenn er hierzu vollständige Angaben zu den Vorerkrankungen bekommt.




 Wenn Ihnen Arztberichte bereits vorliegen ist es oft auch sinnvoll diese im Rahmen einer Voranfrage mit einzureichen.

Vorgehensweise

  • fordern Sie für die Aufarbeitung der Gesundheitshistorie Ihre Krankenakten bei den behandelnden Ärzten an,
  • fragen Sie auch bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung an.
  • Nutzen Sie für Risikovoranfragen unser Risikovoranfrageformular.

Für die Anforderung der Krankenakte können Sie diesen Musterbrief verwenden.

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Manchmal kommt es vor, dass Ärzte sagen, die Versicherung soll anfragen. Das machen Versicherungsgesellschaften im Rahmen von Risikovoranfragen allerdings nie und im Rahmen eines BU-Antrages äußerst selten.

 

Zunächst müssen immer Sie als Antragsteller dafür sorgen, dass Sie dem Versicherer die Angaben zum Gesundheitszustand "liefern", nach denen der Versicherer im Antrag fragt. Gegenüber Ihren behandelnden Ärzten haben Sie einen Anspruch auf Einsicht in die Patientenakten. Dies ist gesetzlich geregelt und wurde durch die Gerichte auch mehrfach bestätigt. 

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