Optionen in der privaten Krankenversicherung – wenn der Vertrag nicht mehr zur Lebenssituation und den Ansprüchen passt

© Markus Mainka - Fotolia.com
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In unserer Beratung zur privaten Krankenversicherung geht es immer auch um die Frage, welchen Leistungsumfang der Tarif haben soll. Hierzu muss man also wissen, welche Leistungen "man braucht". Das ist oft gar nicht so einfach. Denn eine private Krankenversicherung schließt man in der Regel zu einem Zeitpunkt ab, zu dem man noch mehr oder weniger gesund ist. "Ich hatte noch nie Probleme mit den Zähnen, deshalb reicht auch ein einfacher Schutz". So oder so ähnlich sind die Überlegungen mancher Kunden. Man könnte erwidern: "Und in 20 Jahren?". Darin steckt genau das Problem. Was in 5, 10 oder 20 Jahren ist, kann man schlicht nicht wissen.

 

Somit ist es auch nicht möglich zu wissen, welchen Leistungsumfang man in 5, 10 oder 20 Jahren mal benötigen wird. Die persönliche Lebenssituation kann sich ändern. Auch kann es sein, dass man zum Zeitpunkt des Wechsels in die PKV noch nicht die finanziellen Mittel hat, um sich einen sehr guten Tarifen mit umfassenden Leistungen leisten zu können, es eigentlich aber für sinnvoll erachtet umfassend abgesichert zu sein. Manche Versicherungsgesellschaften haben diese Problematik erkannt. Sie bieten sogenannte Optionsrechte in dem Krankenversicherungsvertrag an. Mit dem Optionsrecht kann der Versicherte den Vertrag später an eine geänderte Lebenssituation oder weil sich die Ansprüche geändert haben anpassen. Die Versicherung verzichtet dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

 

Dabei gibt es Optionsrechte mit der Möglichkeit des Wechsels in einen höherwertigen Tarif oder in eine andere (niedrigere) Selbstbeteiligungsstufe.

 

Schaut man sich nun einen Tarif der privaten Krankenversicherung im Hinblick auf die Optionsrechte an, sind folgende Punkte wichtig:

  1. Ist in dem Vertrag überhaupt ein Optionsrecht enthalten?
  2. Gibt es ein anlassloses Optionsrecht? Falls ja, wieviel Optionszeitpunkte gibt es und wann kann die Option ausgeübt werden?
  3. Gibt es (zusätzlich) auch noch ein Optionsrecht, das nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses ausgeübt werden kann (anlassgebundenes Optionsrecht)?
  4. Stehen für das Optionsrecht sämtliche Tarife des Versicherers zur Verfügung oder ist das Optionsrecht beschränkt auf bestimmte Zieltarife?
  5. Verzichtet der Versicherer ganz auf eine Risikoprüfung bei Ausübung des Optionsrechts? Verzichtet der Versicherer auf Risikozuschläge und/oder Ausschlüsse?
  6. Bis zu welchem Alter kann das Optionsrecht ausgeübt werden?

Besonders relevant sind die Optionsrechte bei Tarifen, die ein eher niedriges Leistungsniveau haben. Wir sprechen hier vorallem von den sogenannten Einsteigertarifen.

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