Kleine und große Anwartschaft in der Privaten Krankenversicherung - Was bedeutet das genau und wann braucht man eine Anwartschaft?

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Es gibt mehrere Situationen eines privat Krankenversicherten, in denen über einen bestimmten Zeitraum kein Versicherungsschutz aus der privaten Krankenversicherung bestehen kann. Das kann z.B. Arbeitslosigkeit sein, Versicherungspflicht, Anspruch auf Beihilfe/freie Heilfürsorge, Anspruch auf Familienversicherung.

 

Ein recht häufiger Fall ist der Eintritt der Versicherungspflicht. Wenn nicht einer der Gründe für eine Befreiung von der Versicherungspflicht (siehe hierzu § 8 SGBV) vorliegt, muss der Versicherte zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

 

 

Inhalt

  • Anwartschaft bei Versicherungspflicht
  • Was ist nun der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
    • Kleine Anwartschaft
    • Große Anwartschaft
  • Kann ich eine Anwartschaft auch abschließen, wenn ich noch gar nicht privat versichert war?
  • Was kostet eine Anwartschaft?

Anwartschaft bei Versicherungspflicht

Versicherungspflicht tritt grundsätzlich z.B. ein, wenn der Versicherte die JAEG unterschreitet. Auch wenn ein privat versicherter Selbstständiger eine Tätigkeit als Angestellter mit einem Einkommen unterhalb der JAEG aufnimmt, tritt zunächst Versicherungspflicht ein. Oft ist aber bei Eintritt der Versicherungspflicht schon klar, dass später das Einkommen wieder die JAEG überschreiten wird, so dass dann eine Rückkehr in die private Krankenversicherung möglich wäre. Auch durch einen Aufenthalt im Ausland kann der Versicherungschutz in der privaten Krankenversicherung enden.

 

Durch den Abschluss einer Anwartschaftversicherung, wir sprechen auch von einer Umstellung des Vertrages in eine Anwartschaftsversicherung, sichert sich der Versicherte nun das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in denselben Vertrag beim selben Versicherer zu denselben Konditionen zurückzukehren.

 

Der wichtigste Vorteil hierbei:

 

Es erfolgt bei der Umstellung von der Anwartschaft in den vollen Versicherungsschutz keine neue Gesundheitsprüfung. Auch ggf. sonst anfallende Wartezeiten werden nicht berechnet. Auch nur wenige Sitzungen beim Psychotherapeuten können den Weg zurück in die private Krankenversicherung für viele Jahre unmöglich machen. Mit einer Anwartschaft für die Unterbrechnungszeit würde selbst eine längere Psychotherapie kein Problem bei dem späteren Wechsel zurück in die PKV darstellen. Nach der Unterbrechungszeit z.B. wegen eines Auslandsaufenthaltes oder wegen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist die Rückkehr in die private Krankenversicherung also gesichert, auch wenn in dieser Zeit gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, die ohne eine Anwartschaft zu einer Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer geführt hätten. Auch Risikozuschläge oder Ausschlüsse sind, sofern eine Anwartschaft besteht, nicht zu befürchten, denn der Versicherer stellt bei der Umstellung in den vollen Versicherungschutz keinerlei Gesundheitsfragen.

Was ist nun der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?

Kleine Anwartschaft

Bei der kleinen Anwartschaft wird nur der Gesundheitszustand "eingefroren". Das heißt, wie oben beschrieben, dass bei Umstellung der Anwartschaft in den vollen Versicherungsschutz keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Der Beitrag der kleinen Anwartschaft ist deutlich geringer als der Beitrag der großen, denn bei der großen Anwartschaft kommt noch eine weitere Leistung hinzu.

Große Anwartschaft

Die große Anwartschaft leistet zunächst genau dasselbe wie die kleine Anwartschaft. Der Gesundheitszustand wird "eingefroren". Zusätzlich wird bei der großen Anwartschaft auch das Eintrittsalter "eingefroren". Bei Umstellung von der Anwartschaftsversicherung in den vollen Versicherungsschutz wird also nicht das tatsächliche Eintrittsalter bei der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt, sondern dass Eintrittsalter zum Zeitpunt des Abschlusses der Anwartschaft.

Kann ich eine Anwartschaft auch abschließen, wenn ich noch gar nicht privat versichert war?

Ein weiterer denkbarer Anwendungsfall für eine Anwartschaft könnte auch die Situation sein, dass man plant in der Zukunft einmal in die private Krankenversicherung zu wechseln, es jetzt aber noch nicht kann (z.B. weil das Einkommen noch unterhalb der JAEG liegt) oder weil die momentane Lebenssitutation "noch nicht passt". Einige Gesellschaften bieten dann durchaus den Abschluss einer Anwartschaft an. Andere Gesellschaften bieten die Anwartschaft nur in den oben genannten Fällen einer Unterbrechung der Versicherung in der privaten Krankenversicherung mit dem Plan einer späteren Rückkehr an (Auslandsaufenthalt, Versicherungspflicht) an. Anwartschaften sind zudem auch nicht ganz so günstig im Beitrag, so dass sich für diese Situation eher die sogenannten Optionstarife, die von einigen Versichererern angeboten werden, anbieten.

Optionstarife

Die Optionstarife funktionieren im Prinzip sehr ähnlich wie die kleine Anwartschaft. Als Beispiel sei hier der Optionstarif der R+V genannt oder der Tarif Joker der Halleschen. Die Beiträge sind jedoch deutlich niedriger als bei eine Anwartschaft.

 

Der Versicherte sichert sich das Recht, später in einen Krankenversicherungtarif bei dem Versicherer, bei dem der Optionstarif besteht, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln. Die Gesundheitsprüfung wird also vorgelagert und findet zum Zeitpunkt des Abschlusses des Optionstarifes, nicht aber erneut zum Zeitpunkt des Wechsels in die private Krankenversicherung statt. Ideal ist ein solcher Optionstarif daher für Personen, die noch nicht oberhalb der JAEG verdienen, aber damit rechnen, dass das in nächster Zeit der Fall sein könnte und dann in die PKV wechseln möchten. Oder für Personen, die planen sich selbstständig zu machen und dann in die PKV zu wechseln.

 

Nachteil eines Optionstarifes: Man legt sich auf einen bestimmten Versicherer fest. Man könnte zwar bei mehreren Gesellschaften Optionstarife abschließen. Aus Kostengesichtspunkten ist jedoch fraglich, ob das wirklich sinnvoll ist. Möglich wären Optionstarife bei mehreren Versicherern, so dass dann, wenn der Wechsel in die PKV erfolgen soll, mehrere Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung zur Auswahl stünden.

Was kostet eine Anwartschaft?

Die Kosten für die kleine und die große Anwartschaft sind von Versicherer zu Versicherer verschieden. Der Beitrag für eine Anwartschaftsversicherung wird vom Versicherer so kalkuliert, dass die Kosten für die Weiterführung des Vertrags gedeckt sind. Bei der großen Anwartschaftsversicherung wird ein Teil des  Beitrages für die Alterungsrückstellung aufgewendet.

 

Damit Sie eine ungefähre Vorstellung vom Beitrag bekommen:

 

Die Kosten für die kleine Anwartschaft liegen zwischen 5-10 % (je nach Tarif) des Beitrages für den vollen Versicherungsschutz. Die Kosten für die große Anwartschaft betragen 20-25 % (je nach Tarif). In einigen Fällen kann der Beitrag etwas niedriger oder höher als hier angegeben sein.

Beispiel aus den Bedingungen der ARAG

"Für die Krankheitskostentarife der Vollversicherung (Tarife [...])  wird ein Beitrag in Höhe von 5%, für die übrigen Tarife in Höhe von 10% des Beitrages erhoben, der ohne kleine Anwartschaftsversicherung zu zahlen wäre. Besonders vereinbarte Beitragszuschläge zu den der kleinen Anwartschaftsversicherung zugrunde liegenden Tarifen werden während der Dauer der kleinen Anwartschaft nicht erhoben. [...]."

 

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Optionstarif

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Kommentare: 1
  • #1

    Michael (Donnerstag, 19 Dezember 2019 18:24)

    Hallo,
    gibt es eine Mindestdauer für die Anwartschaftversicherung bei einem Auslandsaufenthalt?

    Gruß, Michael