Risikolebensversicherung über Kreuz

Bei einer Risikolebensversicherung "über Kreuz" sichert eine Person in seinem eigenen Vertrag das Todesfallrisiko einer anderen Person ab. Es ist eine Methode zur Vermeidung von Erbschaftssteuer im Versicherungsfall. Gerade bei Unterverheirateten Partnern lohnt sich das aufgrund der niedrigen Steuerfreibeträge - aber auch für Verheiratete ist die Überkreuz - Versicherung sinnvoll. 

Wie wird die Überkreuz Versicherung richtig ausgestaltet?

Die eine Person (A) ist der Versicherungsnehmer, der Bezugsberechtigte sowie der Beitragszahler. Diese Person hat als Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er kann diesen etwa kündigen oder Vertragsumstellungen veranlassen. Er erhält als Bezugsberechtigter die Leistung im Falle des Ablebens der versicherten Person. Die andere Person (B) ist in diesem Vertrag lediglich die versicherte Person. Deshalb erhält der Bezugsberechtigte (A) die Leistung im Todesfall der Versicherte Person (B) aus einem von ihm selbst finanzierten Vertrag und gerade nicht aus einer Erbschaft. Und genau aus diesem Grund fällt dann keine Erbschaftssteuer an. 

Wichtig: Versicherungsnehmer erhält Vertragsleistung aus eigenfinanziertem Vertrag

Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter müssen dieselbe Person sein. Diese versichert eine andere Person. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte sollten darüber hinaus den Vertrag aus eigenen Mitteln finanzieren. Denn die Leistung, die der Bezugsberechtige (A) im Todesfall des anderen (B) erhält, soll keine Erbschaft sein, sondern eine vertragliche Leistung aus dem eigenen Vertrag. Gegenüber dem Finanzamt hat der Empfänger der Leistung (A) zu beweisen, dass es sich um eine Leistung aus einem eigenfinanziertem Vertrag handelt - er trägt hierfür die Beweislast. Um diesen Beweis einfach und eindeutig führen zu können sollte er seinen Beitrag von seinem eigenen Konto überweisen und nicht von einem Gemeinschaftskonto oder gar vom Konto der Versicherten Person.

Vorteil Risikolebensversicherung Über Kreuz: keine Erbschaftssteuer

Besonders von Vorteil ist die Über Kreuz - Versicherung für unverheiratete, da die Steuerfreibeträge hier recht niedrig sind. Bei verheiratetet Paaren  und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Für unverheiratete Paare (Steuerklasse III) liegt der Freibetrag nur  bei 20.000 Euro. Es fallen für Beträge oberhalb des Freibetrags 30 Prozent Erbschaftssteuer an - bei  verheirateten Paaren sind es nur ca. 7%. Je nach Höhe der Leistung aus einer Risikolebensversicherung plus dem, was der Verstorbene dem Hinterbliebenen darüber hinaus hinterlässt, kann auch bei Verheirateten der Freibetrag erreicht werden, so dass die Lebensversicherung Über Kreuz auch für Ehepartner sinnvoll ist.