Eine private BU-Versicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag. Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Leistungsanspruch aus einer
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht unabhängig von der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Der private BU-Versicherer kann die Zahlung daher nicht mit der Begründung einstellen, dass
auch eine Erwerbsminderungsrente von der GRV anerkannt wurde. Es findet auch keine Verrechnung der Leistungen mit der Leistung aus der Erwerbsminderungsrente statt.