Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, wenn der Beruf für einen längeren Zeitraum aufgrund von Krankheit oder Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Rente dient dem Ausgleich des Einkommensverlustes bei Berufsunfähigkeit. Doch wer zahlt die Berufsunfähigkeitsrente, unter welchen Voraussetzungen wird eine Berufsunfähigkeitsrente geleistet und wie lange? Zahlt der Staat noch eine Berufsunfähigkeitsrente? Wie ist es bei Kammerberufen, die im Versorgungswerk abgesichert sind? Gibt es da noch eine BU-Rente? Und wenn ja, wann wird vom Versorgungswerk  eine Leistung fällig? Macht es Sinn oder ist es gar notwendig eine private Berufsunfähigkeitsrente abzusichern?

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Staatliche Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.

 

Früher gab es über die Deutsche Rentenversicherung auch eine Leistung bei Berufsunfähigkeit. Diese wurde durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Anders als die Berufsunfähigkeitrente wird die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag keiner Tätigkeit nachgehen können, also unabhängig von Ausbildung oder Qualifikation müsste jeder theoretisch denkbare Job angenommen werden.

 

Auch ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente nicht ausreichend. Sie beträgt ca. 30 – 35 % des Bruttoeinkommens bei einem Restleistungsvermögen von 3 Stunden oder weniger pro Tag und ca. 15 – 17,5 % des Bruttoeinkommens bei 3 bis 6 Stunden täglichem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

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Ab wann wird gezahlt?

Vom Staat wird bei Berufsunfähigkeit keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Der Staat zahlt also nie. Kammerberufe (z.B. Ärzte) sind etwas besser gestellt. Die Versorgungswerke zahlen bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Haben Sie eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen? Dann zahlt diese nach den üblichen Bedingungen wenn der 

zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

In guten Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass teilweise Berufsunfähigkeit bedeutet: ab einem BU-Grad von 50 % und die Berufsunfähigkeitsrente schon gezahlt wird, wenn die Beeinträchtigungen voraussichtlich (nach ärztlicher Prognose) mindestens 6 Monate andauern werden.

 

Sehr gute Versicherungsbedingungen regeln, dass sogar bereits bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit eine Leistung gezahlt wird.

Berufsunfähigkeitsrente - deshalb wird sie abgelehnt

berufsunfähigkeitsrente ablehnungsgrund

Im Leistungsfall lehnt die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente besonders häufig ab, weil der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % nicht erreicht ist.

 

Relativ häufig aber auch, weil der Kunde nicht die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorliegen, beibringt.

 

Auch wird die Berufsunfähigkeitsrente oft nicht gezahlt, weil bei Beantragung der Versicherung falsche Angaben im Antrag gemacht wurden.

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Berufsunfähigkeitsrente über die Versorgungswerke: relativ gut, aber nicht ausreichend

Kammerberufe können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und über die Versorgungswerke absichern. Zu den Kammerberufen gehören zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten.

 

Diese Berufsunfähigkeitsrente der berufsständischen Versorgung ist verglichen mit der Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung gut. Allerdings entstehen auch hier oft Versorgungslücken. Denn: Vereinfacht gesagt zahlen die Versorgungswerke erst ab einer hundertprozentigen Berufsunfähigkeit.

Ein niedergelassener Arzt beispielsweise muss den Betrieb seiner Praxis komplett eingestellt haben. Nur dann zahlt das Versorgungswerk. Zum Vergleich die private Berufsunfähigkeitsrente: diese zahlt bereits ab einem BU-Grad von 50 %, also schon bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit.

Private Berufsunfähigkeitsrente wie hoch?

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte ausreichend von der Höhe sein, um ihren Lebensstandard im Leistungsfall zu halten. Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen wird, ist daher in jedem Einzelfall individuell zu bestimmen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es soll aber - Stichwort Bereicherungsverbot - keine unangemessen hohe Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden. Übliche BU-Rente im Verhältnis zum Einkommen kann z.B. sein: 70 % vom Bruttojahreseinkommen.

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Berufsunfähigkeitsrente erhöhen

Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung:

 

Die Nachversicherungsgarantien. Mit dieser Regelung in den Bedingungen ist es möglich, nach Vertragsschluss die Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Die Versicherung verzichtet dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Einige Versicherer verzichtet sogar auf eine erneute Risikoprüfung, was bedeutet, dass keine neuen Fragen zum Gesundheitszustand und auch keine anderen Risikofragen gestellt werden (z.B. zu gefährlichen Hobbies, Gefahren im Beruf). Unterschiede gibt es bei der Frage, wann, wie oft und in welcher Höhe die Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden kann. Auch gibt es Eintrittsalterbegrenzungen.

 

Je nach Vertragsbedingungen kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheits - (oder Risikoprüfung) ab einem bestimmten Lebensalter nicht mehr erhöht werden. Einige Gesellschaften erlauben die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente nur bei bestimmten Anlässen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf, Gehaltserhöhung um mindestens x % etc.). Andere erlauben in den ersten Versicherungsjahren auch eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne besonderen Anlass.

 

Neben den Nachversicherungsgarantien ist auch die Dynamik eine Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsrente nach Vertragsschluss zu erhöhen. Durch die Dynamik erhöht sich der Beitrag und die Leistung der BU-Versicherung jedes Jahr um den vereinbarten Prozentsatz.


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