Versicherungen, bei denen eine feste Summe zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer vereinbart ist, die bei Eintritt des Versicherungsfalles fällig wird, werden Summenversicherungen genannt. Der Gegenbegriff hierzu ist die Schadensversicherung, bei der sich der zu zahlende Betrag aus der Versicherung nach der Höhe des eingetretenen Schadens richtet. Bei der Schadensversicherung ersetzt der Versicherer den Schaden, bei der Summenversicherung zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe bei Eintritt des Versicherungsfalls. Beispielsweise handelt es sich bei einer Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Summenversicherung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer vereinbart, dass eine in der Regel monatlich zu zahlende Rente, fällig wird, wenn die Versicherte Person innerhalb der Versicherungsdauer berufsunfähig im Sinne der Bedingungen wird. Dabei ist exakt die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen, die vereinbart war. Auch wenn sich das Einkommen der versicherten Person inzwischen verringert hat, der Schaden also "geringer" ist und der Versicherte durch die Berufsunfähigkeitsrente mehr Einkommen hat, als er vorher in seinem Beruf verdient hat, ist exakt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen und nicht etwa eine gekürzte Rente.