Neue Sonderaktion: Weniger Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung Nürnberger

Eine neue BU-Aktion gibt es bis Ende des Jahres bei der Nürnberger. Laut der Nürnberger "mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen".

Das Besondere: keine Begrenzung auf bestimmte Berufe, kein maximales Eintrittsalter und eine sehr hohe maximale BU-Rente in Höhe von 2.500 EUR monatlich. Die Details gibt es in diesem Artikel.

Die Eckdaten der BU Aktion ohne viele Fragen

  • Der Zeitraum der Sonderaktion ist vom 01.06. – 31.12.2020
  • kein Höchsteintrittsalter (!)
  • es können bis zu 30.000 EUR jährliche BU-Rente = 2.500 EUR monatliche BU-Rente versichert werden.
  • 2 Gesundheitsfragen mit Abfragezeitraum 5 Jahre (eine Frage nach „durchgeführten Behandlungen“ eine Frage nach stationären Aufenthalten.
  • Indirekt werden durch eine abzugebende Erklärung weitere Fragen gestellt:
  • Dynamik = kann vereinbart werden (wie beim „normalen“ Antrag)
  • Nachversicherungsgarantien = mitversichert (aber begrenzt auch 2.500 EUR Monatsrente).
  • Frage nach Größe und Gewicht wird gestellt.
  • Freizeitrisiken / gefährliche Sportarten müssen angegeben werden
  • mit ja beantwortete Fragen möglich (führt nicht dazu, dass umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen), Risikovoranfrage für angegebene Vorerkrankungen daher möglich.

Die Gesundheitsfragen der Nürnberger im Detail

Zunächst wird die Körpergröße und das Gewicht erfragt. BU Sonderaktionen ohne diese Frage gibt es so gut wie keine. Denn Übergewicht ist für die Versicherer aufgrund der vielen teils schweren möglichen Folgeerkrankungen von Übergewicht ein bedeutendes Risiko.

 

Dann kommen die eigentlichen Gesundheitsfragen. Beide Fragen haben einen Abfragezeitraum von 5 Jahren.

 

"Erfolgten in den letzten 5 Jahren

 

Operationen,

Rehabilitations-,

Krankenhaus- oder

Kuraufenthalte?"

 

und weiter

 

"Wurden in den letzten 5 Jahren Behandlungen (z. B. verschreibungspflichtige Medikamente,

Infusionen, Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie oder Psychotherapie) durchgeführt bzw.

empfohlen?"

 

Hier sollte man aufpassen.

 

Denn die Frage ist, was unter einer Behandlung zu verstehen ist. Auch zeigt sich hier wieder einmal, wie wichtig es ist auch im Rahmen von vereinfachten Gesundheitsfragen die Patientenakte anzufordern um zu prüfen, welche Einträge dort enthalten sind. Wer weiß schon noch genau wann und weswegen er in den letzten 5 Jahren beim Arzt war und ob in der Akte des Arztes möglicherweise eine "Behandlungsempfehlung" verzeichnet ist, von der man entweder gar nichts wusste (Stichwort Abrechnungsdiagnose) oder die man schlicht vergessen hat. Im Zweifel ist bei dieser Frage doch jeder Arztkontakt anzugeben, denn bei den meisten Arztbesuchen wird in irgendeiner Form immer auch behandelt oder eine Behandlungsempfehlung ausgesprochen.

 

Auch wenn die Nürnberger ihre Aktion bewirbt, indem es heißt "nur 2 Gesundheitsfragen" ist das genau genommen nicht ganz richtig. Denn es folgen weitere Fragen in Form einer Erklärung, die sich letztlich auch auf den Gesundheitszustand beziehen.

 

"Mit meiner Unterschrift bestätige ich zudem, dass ich als versicherte Person"

- zurzeit uneingeschränkt arbeitsfähig bin,

- in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig war und

aktuell keine Diagnose vorliegt, aufgrund derer innerhalb der nächsten 6 Monaten eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit beantragt wird sowie

- keine Gesundheitsstörungen bestehen, die zur Anerkennung einer Behinderteneigenschaft (Minderung der Erwerbsfähigkeit (M. d. E.)/Wehrdienstbeschädigung (WDB)/Grad der Behinderung (G. d. B.)) oder eines Pflegegrades geführt haben und

- keine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung oder eine Anerkennung oder Beantragung einer Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherer besteht."

 

Schauen wir uns einen Teil dieser Erklärung noch einmal genau an, denn der hat es in sich.

 

"[....] bestätige ich zudem, dass [...] keine Diagnose vorliegt, aufgrund derer innerhalb der nächsten 6 Monaten eine Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit beantragt wird"

 

Problematisch ist diese Frage, weil bestätigt werden soll, dass ein Ereignis in der Zukunft nicht eintreten wird. Hellseherfragen in BU-Anträgen sprechen nicht unbedingt für die Versicherungsgesellschaft, die solche Fragen stellt. Das muss nicht sein, finden wir. 

"Stark vereinfachte Gesundheitsfragen"?

Auf den ersten Blick scheinen es stark vereinfachte Gesundheitsfragen zu sein. Denn es werden nur 2 Fragen gestellt. Da aber der Abfragezeitraum 5 Jahre ist und eigentlich auch alles angegeben werden muss war ambulant und stationär war, relativiert es sich schon etwas. Im Vergleich zu normalen Gesundheitsfragen ist hier eigentlich nur der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthalte reduziert (üblich sind 10 Jahre). Im ambulanten Bereich hingegen sind 5 Jahre Standard bei normalen Gesundheitsfragen, die Alte Leipziger hat im normalen Antrag sogar einen Abfragezeitraum von nur 3 Jahren im ambulanten Bereich.

 

Dann kommt noch die schon erwähnte Hellseherfrage bzw. Hellsehererklärung dazu und die Frage nach Arbeitsunfähigkeiten in den letzten 2 Jahren. Insgesamt kann nicht die Rede von "stark" vereinfachten Gesundheitsfragen sein.

Fazit zu "wenige Gesundheitsfragen Nürnberger BU-Aktion"

Die Aktion mag für den ein oder anderen passen. Wer erhebliche Vorerkrankungen hat, wird mit dieser Sonderaktion nicht weiter kommen. Positiv zu erwähnen ist die hohe versicherbare Rente, keine Einschränkungen was die versicherbaren Berufe angeht und kein Höchsteintrittsalter. Positiv auch, dass es nun eine weitere Aktion gibt, die nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, was in den letzten Jahren der Trend bei BU-Aktionen war (Mitglied in bestimmten Berufsverbänden oder Vereinen, bei Immobilienfinanzierung oder bei Eintritt bestimmter Ereignisse).