Vereinfachte Gesundheitsfragen in der BU der Allianz für Inhaber und Geschäftsführer von Handwerksbetrieben

Bis zu 1.000 EUR Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung können nun bei der Allianz mit deutlich reduzierten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.

 

Zugang zu dieser BU-Aktion haben alle Inhaber oder Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmter Handwerksbetrieben. Die Allianz nennt das Konzept "HandWerkerPlan".

Inhalt

  • Was sind "zulässige" Handwerksbetriebe bei dieser BU-Aktion?
  • Bedingungen der Sonderaktion
  • Diese einfachen Gesundheitsfragen stellt die Allianz
  • Mitarbeiter von Handwerksbetrieben mit einfachen Gesundheitsfragen über die bAV versicherbar

Was sind "zulässige" Handwerksbetriebe bei dieser BU-Aktion?

 

Überblick der zulässigen Handwerksbetriebe:

Auch für Inhaber oder Gesellschafter-Geschäftsführer von Handwerksbetrieben aus ähnlichen Branchen kann eine Teilnahme an der Aktion möglich sein. Das ist dann im Einzelfall zu prüfen.

Bedingungen der Sonderaktion

  • Das Höchsteintrittsalter beträgt max. 50 Jahre.
  • max. monatliche Berufsunfähigkeitsrente: 1.000 EUR
  • Eine Beitragsdynamik kann eingeschlossen werden
  • garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall kann eingeschlossen werden

Diese einfachen Gesundheitsfragen stellt die Allianz

Für Inhaber und Gesellschaftergeschäftsführer von Handwerksbetrieben reicht eine einfache Gesundheitserklärung aus.
Für Inhaber und Gesellschaftergeschäftsführer von Handwerksbetrieben reicht eine einfache Gesundheitserklärung aus.

 

Die folgende Gesundheitserklärung ist abzugeben:

"Hiermit erkläre ich,

- dass ich zur Zeit voll arbeitsfähig bin,

- dass ich aktuell und in den letzten 2 Jahren keine Krankheiten oder Verletzungen habe bzw. hatte, wegen denen ich bei einem Arzt oder Therapeuten (z.B. Heilpraktiker, Physio-, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen* in Behandlung** war oder sein werde und

- dass keine Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder in den letzten 2 Jahren beantragt wurde."

Die Allianz erläutert dann noch, was unter "länger als 6 Wochen" und "in Behandlung" genau zu verstehen ist:

* Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtung), so ist das als eine Behandlung anzusehen.

 

** Mit „behandelt“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmitteln) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind, oder wurden. "

und welche Behandlungen nicht angegeben werden müssen:

  • Erkältungskrankheiten
  • Magen, Darm und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Über / Unterfunktion der Schilddrüse Atemwegsallergien
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Dass die Allianz hier die ein oder andere Formulierung in den Antragsfragen näher erläutert, ist positiv zu werten. Oftmals ist nämlich beim Lesen der Antragsfragen nicht sofort klar, ob eine bestimmte Erkrankung denn nun angegeben werden muss oder nicht.

Mitarbeiter von Handwerksbetrieben mit einfachen Gesundheitsfragen über die bAV versicherbar

Auch Mitarbeiter von Handwerksbetrieben können mit vereinfachten Gesundheitsfragen versichert werden. Im Gegensatz zu den Inhabern und Gesellschafter-Geschäftsführern allerdings nicht in der Privaten Vorsorge sondern über die Betriebliche Altersvorsorge. Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein gutes Konzept für eine betriebliche Altersvorsorge anbietet, hat dadurch so einige Vorteile. Zum Beispiel: steuerliche Vorteile und einen positiven Effekt für die Mitarbeiterbindung oder auch für das Recruiting neuer Mitarbeiter.

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Bildquelle: Tibine / pixabay / CC0 Public Domain