Continentale Verbesserungen der BU-Bedingungen zum 1.1.2015 - Leistung bei Arbeitsunfähigkeit als Zusatzbaustein

Die Continentale hat die Versicherungsbedingungen für den Tarif B1 premium BU zum 1.1.2015 verbessert.

 

Unter Anderem wurden die Nachversicherungsgarantien erweitert und der Baustein "Leistung auch bei längerer andauernder Krankschreibung" eingeführt.

Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung

Mit der Nachversicherungsgarantie kann die Rentenhöhe an einen geänderten Bedarf angepasst werden. Eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Bisher war dies bei der Continentale nur bei Nachweis bestimmter Ereignisse wie Einkommenserhöhung, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Immobilie etc. möglich (ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie).

 

In den neuen Bedingungen ist nun auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie geregelt. In den ersten 5 Versicherungsjahren, maximal bis zum 35. Lebensjahr kann ohne Nachweis eines Ereignisses erhöht werden. 

 

In den Bedingungen wird die Nachversicherung ohne Ereignis wie folgt begrenzt: 

  • Die Begrenzung der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente für den bei Abschluss des Versicherungsvertrags ausgeübten Beruf darf nicht überschritten werden.
  • Die versicherte jährliche Berufsunfähigkeitsrente der Nachversicherung (gegebenenfalls inklusive Sofortbonus) darf zwischen 600 Euro und 6.000 Euro betragen.
  • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen (gegebenenfalls inklusive Sofortbonus) darf insgesamt 18.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente (gegebenenfalls einschließlich einer Sofortbonusrente) darf 90.000 Euro nicht überschreiten.
  • Die zum jeweiligen Zeitpunkt der Nachversicherung bestehende versicherte Berufsunfähigkeitsrente darf sich um bis zu 25 Prozent bzw. bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden um bis zu 50 Prozent erhöhen. 
  • Der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit darf durch die Nachversicherung ein angemessenes Verhältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreiten. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche der versicherten Person zu berücksichtigen [...]

Weitere Änderungen in den Bedingungen und Annahmerichtlinien

Die Continentale nennt folgende weitere Änderungen zum 1.1.2015, die sich teilsweise auch auf die Annahmerichtlinien beziehen. 

  • Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall – für bis zu 1.000 Euro monatliche BU-Rente.
  • BU-Leistung auch bei mittelschwerer Demenz ab einem Schweregrad 5 nach der Reisberg-Skala (GDS 5) – klar definiert in den Bedingungen.
  • Individuelle Risikoeinstufung und Nichtrauchervergünstigung – ohne Nachmeldepflicht.
  • Schnellere Besserstufung bei Personalverantwortung – jetzt schon bei 5 Vollzeitkräften. Vorteilhaft: Teilzeitanteile der Mitarbeiter werden addiert

Leistung auch bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit

Zusätzlich kann bei der Continentale das sogenannte "Plus Paket" abgeschlossen werden. Es gelten dann zusätzliche Bedingungen mit erweiterten Leistungen:

  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit,
  • Sofortkapital bei Pflegedürftigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten und
  • eine Option auf eine Risikoversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

sind in diesem "Paket" enthalten. 

 

Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist in den Bedingungen in IV, A., Ziffer 2.1 wie folgt geregelt: 

 

Werden während der vertraglichen Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung Leistungen wegen Berufsunfähigkeit verlangt und war die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen fachärztlich bescheinigt arbeitsunfähig, erbringen wir die folgenden Versicherungsleistungen:

  • Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht und
  • volle Zahlung einer Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente (gegebenenfalls inklusive Sofortbonus).

Weiter heißt es zu der maximalen Dauer der AU-Leistung in Ziffer 2.4:

 

insgesamt eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von 18 Monaten während der vertraglichen Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht überschritten ist. Wenn

die versicherte Person mehrfach nach Nummer 1 bescheinigt arbeitsunfähig ist, ist die Leistungsdauer wegen Arbeitsunfähigkeit für alle eintretenden Arbeitsunfähigkeiten

zusammen auf 18 Monate beschränkt. 

 

Bis vor einigen Jahren war die Condor der einzige Versicherer mit "Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit". Inzwischen bieten zahlreiche Gesellschaften diese Klausel an. 

 

BU-Versicherer mit AU-Regelung (Stand 1.1.2015): 

  • Allianz
  • Alte Leipziger
  • Condor
  • Continentale 
  • Generali
  • LV 1871
  • Nürnberger
  • Volkswohlbund

"Pflege-Paket"

Viele Versicherer haben das Thema Absicherung der Kosten im Pflegefall bereits mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft (z.B. der Volkswohlbund mit der BU Plus). Inhalt dieser Pflegebausteine ist meist eine lebenslange zusätzliche Rente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit während der Vertragsdauer der Berufsunfähigkeitsbversicherung. Auch die Continentale bietet nun einen Zusatzbaustein gegen Mehrbeitrag an. 

 

Bei Pflegebedürftigkeit während der BU-Versicherungsdauer erhält der Versicherte eine zusätzliche lebenslange Pflegerente. Sie entspricht der vereinbarten BU-Rente und kann bis zu 3.500 EUR betragen.

 

In dem Pflege-Paket ist auch eine Option auf Abschluss einer Pflegerentenversicherung, die dann über die Versicherungsdauer der BU-Versicherung hinausgeht, enthalten (Anschluss-Pflegerentenversicherung).

Dokumente zur Continentale BU

Download
Bedingungen BU Continentale 2015.pdf
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