LVM Versicherung gibt Verbesserung der Berufsunfähigkeitsversicherung bekannt

In einem früheren Blog-Artikel hatten wir bereits von Verbesserungen der Bedingungen bei der HDI-Gerling berichtet. Auch die LVM Versicherung lancierte eine Verbesserung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Schaut man jedoch in die aktuellen Bedingungen der LVM BU, wird klar, dass das Bedingungswerk wohl erst einmal grundlegend überarbeitet werden müsste. Das gilt besonders für den Tarif LVM BU-Rente, aber auch für den Tarif BU-Rente Plus.

Ernst zu nehmen ist überhaupt nur der Tarif LVM BU-Rente Plus (mit erweiterten Leistungen). Der Tarif LVM BU Rente ist derart mangelhaft (z.B. Abstrakte Verweisung in der Erstprüfung, Prognosezeitraum 3 Jahre, Abstrakte Verweisung bei Ausscheiden aus dem Berufleben sind hier sehr nachteilige Punkte), dass nur dringend davon abgeraten werden kann den Tarif LVM BU Rente abzuschliessen. Aber auch der Tarif LVM BU-Rente Plus weist einige Mängel auf:

Abstrakte Verweisung bei Auscheiden aus dem Berufsleben

§ 2 (5) Bedingungen für den Tarif LVM BU-Rente Plus:

 

"Scheidet die versicherte Person aus anderen als gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 nicht darauf an, dass die versicherte Person außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Abgestellt wird dann auf eine Tätigkeit, die von der versicherten Person aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht."

 

Bei einem vorübergehenden Ausscheiden wird nur drei Jahre (somit nicht dauerhaft) auf die abstrakte Verweisung verzichtet (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 2 Bedingungen LVM BU-Rente Plus).

Grenzen der Erhöhung bei der Nachversicherung

"Für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung gelten folgende Grenzen:– Mindestbetrag: 300 Euro jährliche Rente– Höchstbetrag: 3.000 Euro jährliche Rente– Mehrere Erhöhungen dürfen insgesamt 6.000 Euro jährliche Rente nicht übersteigen."

 

und weiter heißt es:

 

"Die gesamte Jahresrente einschließlich der Nachversicherung und einschließlich anderweitig bestehender Anwartschaften für den Fall der Berufsunfähigkeit darf 60% des jeweiligen Netto-Jahreseinkommens aus beruflicher Tätigkeit bei Ausübung der Nachversicherungsoption nicht übersteigen."

 

Bei anderen Versicherern kann der Kunde sehr viel großzügiger von den Nachversicherungsgarantien

Gebrauch machen (bis 70% vom Brutto beispielsweise bei der Alten Leipziger Lebensversicherung a.G.).

Beachten Sie bitte, dass es auf weitere Bedingungspunkte ankommt, wenn es um die Auswahl des Tarifs geht. Unser Fragebogen zu dem Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthält weitere Bedingungspunkte auf die es ankommt. In unserer Beratung zu der Berufsunfähigkeitsversicherung besprechen wir die Inhalte der Versicherungsbedingungen mit Ihnen gerne ausführlich.  

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