Checkliste BU: Mit dem "6-Punkte-Programm" Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen.

Eigentlich dachte ich, es hätte sich inzwischen herumgesprochen, dass ein Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anhand einiger weniger Kriterien zu prüfen ist. Das nicht nur von uns kritisierte Testverfahren der Stiftung Warentest ist nun schon sehr oberflächlich, denn es werden zu wenige und teilweise unerhebliche Kriterien, die ohnehin Standard auf dem Markt geworden sind, geprüft. 

 

Aber es geht noch oberflächlicher.

 

So liest man bei einem "Makler für Kapitalanlagen" folgendes:

 

"Angebote zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen Sie, indem Sie das folgende 6-Punkte-Programm [!] mit uns durchgehen. Zur Orientierung haben wir — sofern möglich — festgehalten, unter welchem Paragraphen der Vertragsbedingungen Sie üblicherweise die Antworten auf unsere Fragen finden. Kulanz und Flexibilität eines Angebots sind umso besser, desto mehr Punkte, die Ihnen wichtig sind, erfüllt sind."

 

(http://www.capitalinvestment.biz)

 

Diese Sätze kommen mir irgendwie bekannt vor, woher nur? Abgeschrieben bei der Stiftung Warentest. Allerdings sind es bei dem "Makler für Kapitalanlagen" nur 6 zu prüfende Punkte, bei "Warentest" sind es 22 Punkte!

 

Stiftung Warentest "Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung"

 

"Angebote zur privaten Berufsunfahigkeitsversicherung prüfen Sie, indem Sie das folgende 22-Punkte-Programm mit Ihrem Versicherungsvermittler durchgehen. [...] Zur Orientierung haben wir — sofern möglich — festgehalten, unter welchem Paragraphen der Vertragsbedingungen Sie üblicherweise die Antworten auf unsere Fragen finden. Kulanz und Flexibilitat eines Angebots sind umso besser, desto mehr Ja-Kreuzchen es bei den Punkten erreicht, die Ihnen wichtig sind."

 

(Quelle: Stiftung Warentest, Checkliste BU, Stand 2011)

 

Auch wird durch Wiederholung das Wort "Kulanz", das die "Warentester" im Zusammenhang mit der Prüfung von BU-Versicherungsbedingungen nennen, nicht passender

 

Wenn man Versicherungsbedingungen prüft, dann geht es um das "Rechtsverbindliche", das, worauf der Kunde einen rechtlichen - im Zweifel einklagbaren - Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat. Das hat dann überhaupt nichts mit Kulanz (= Gefälligkeit") zu tun.  

Schauen wir uns nun einmal die Punkte an, anhand derer der "Makler für Kapitalanlagen" Berufsunfähigkeitsversicherungen gemeinsam mit dem Kunden prüfen will: 

 

"1. Verzicht auf abstrakte Verweisung, 2. Nachprüfungsverfahren, 3. Prognosezeitraum, 4. Rückwirkende Anerkennung, 5. Rückwirkende Zahlung, 6. Unverschuldete Obliegenheitsverletzung"

 

(www.capitalinvest.biz)

 

Würde man sämtliche auf dem Markt verfügbaren BU-Tarife mit diesem "6 Punkte-Programm prüfen, würde man eine lange Liste als Ergebnis erhalten. Sehr viele BU-Tarife erfüllen diese Kriterien. Sind diese Tarife deshalb alle "gut"? Nein, denn zum einen gibt es noch weit mehr Leistungsmerkmale, die zu prüfen sind:

  • "Verzicht auf befristete Anerkenntnisse",
  • "bisherige Lebensstellung",
  • "Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen",
  • "Wiedereingliederungshilfe möglich?",
  • "garantierte Rentensteigerung im Leistungfalle einschließbar?",
  • "Stundungsrecht?"
  • "Zinslose Stundung möglich?"

um nur einige weitere Kriterien zu nennen. 

 

Ich halte dieses "6-Punkte-Programm" daher für eine geschickte Masche, den Kunden glauben zu lassen, er hätte Kriterien vorgegeben und auf deren Grundlage würde ihm nun ein bedarfsgerechtes Angebot erstellt. 

 

Wer sich ausführlich mit Berufsunfähigkeitsversicherungen beschäftigt, wird feststellen, das 6 Bedingungspunkte keinesfalls ausreichend sind, um die Unterschiede in den Bedingungswerken zu erkennen und eine Entscheidung für einen passenden Tarif treffen zu können.

 

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