Wechsel in die PKV trotz GKV-Wahltarif möglich? Bundesversicherungsamt bezieht Stellung zugunsten der Versicherten

Mit E-Mail vom 27.01.2011 haben wir das Bundesversicherungsamt in Bonn gebeten Stellung zu nehmen: "


Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie, zum folgenden Problem Stellung zu nehmen:  Ist ein Austritt aus der GKV und Wechsel in die PKV möglich, wenn die folgende Konstellation vorliegt?


(1)        Der gesetzlich Versicherte überschreitet in 2010 und voraussichtlich auch in 2011 die JAEG ist somit zum 1.1.2011 versicherungsfrei geworden und

 

(2)        der gesetzl. Versicherte hat mit der GKV einen Wahltarif abgeschlossen, dessen Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 
Unseres Erachtens müßte der gesetzlich Versicherte die Möglichkeit haben gem. § 190 Abs. 3 SGB V innnerhalb der Frist von 2 Wochen aus der GKV auszutreten, wenn dieser innerhalb der Frist eine Folgeversicherung nachweist.

Einige Krankenkassen lehnen den Austritt bei bestehendem Wahltarif mit dem Hinweis, ein Statuswechsel liege nur dann vor, wenn der Versicherte selbstständig oder arbeitslos werde. Wenn der Versicherte aufgrund Überschreitens der JAEG versicherungsfrei werde gebe es bei bestehender Bindungsfrist eines Wahltarifs keine Möglichkeit der Kündigung oder des Austritts. Das Überschreiten der JAEG sei kein Statuswechsel.
  


Diese Rechtsauffassung ist unserer Auffassung nach nicht richtig.

Da zahlreiche unserer Mandanten sich mit diesem Problem konfrontiert sehen, bitten wir um eine Stellungnahme seitens des Bundesversicherungsamtes, wie die geltende Rechtslage zu verstehen ist.

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Schreiben des Bundesversicherungsamtes zum Austritt aus der GKV trotz Wahltarif
Bundesversicherungsamt - Wahltarife.pdf
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