Pflegekosten‐Zusatzversicherung

Wird die Versicherte Person pflegebedürftig, zahlt die Versicherung einen vorher festgelegten Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Kosten zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen. Die Höhe variiert je nach Tarif und je nach Pflegestufe (0‐III, nichtstationär/stationär). Im Unterschied zu der Pflegekostenversicherung zahlt die Pfelegetagegeldversicherung einen bestimmten vertraglich festgelegten Prozentsatz des vertraglich festgelegten Tagegeldsatzes. Dieser Prozentsatz kann für die verschiedenen Pflegestufen unterschiedlich vereinbart werden. Bei der Pflegetagegeldversicherung sind im Unterschied zu der Pflegekostenversicherung die tatsächlich entstandenen Kosten nicht maßgeblich für die Höhe der Leistung des Versicherers.

 

siehe auch Pflegetagegeld