Optionsrecht

Durch ein Optionsrecht hat der Versicherte die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen z.B. ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Insbesondere bei sog. Basis‐ oder Einsteigertarifen ist das Optionsrecht ein wichtiger Bestandteil.

 

mehr zum Optionsrecht im Blog-Artikel Optionen in der privaten Krankenversicherung – wenn der Vertrag nicht mehr zur Lebenssituation und den Ansprüchen passt