Unfallversicherung Impfschäden

Allianz

Versicherungsschutz besteht auch für Impfschäden durch Impfungen gegen Infektionen. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsbeeinträchtigung. Eine Impfung gilt als Unfallereignis im Sinne von Absatz 3.

Alte Leipziger

III 4. I. D 30 Infektionen: 6 Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionen sind mitversichert. Sie gelten als erstmalige Infizierung mit diesen Infektionskrankheiten, soweit dadurch ein Gesundheitsschaden eintritt. Versicherte Infektionskrankheiten: Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefiebe, Echinokokkose, Kinderlähmung (Poliomyoelitis), Fleckfieber, Frühsommer-Meningoenzephalitis, (FSME), Gelbfieber, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus.

AXA

10. Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung komfort 3. Impfschäden bei Impfungen gegen die vorgenannten Infektionskrankheiten. In Abänderung zu Ziffer 5.2.4 AUB 2011 gilt: Mitversichert sind Infektionen 1. durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen 2. durch Infektionskrankheiten Folgende Infektionskrankheiten sind versichert: Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), FSME (Frühsommer Meningo-Enzephalitis), Fleckfieber, Gelbfieber, Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Pest, Röteln, Schlafkrankheit, Tollwut, Tularämie (Hasenpest), Tetanus (Wundstarrkrampf), Tuberkulose