Nettobeitrag

Als Nettobeitrag bezeichnet man in der Berufsunfähigkeitsversicherung den um die Überschüsse reduzierten Beitrag. Der Nettobeitrag wird auch als Zahlbeitrag bezeichnet. Wenn die Überschussverwendungsart "Beitragsverrechnung" vereinbart ist, verrechnet der Versicherer die Überschüsse mit dem Bruttobeitrag. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt dann nur den geringeren Nettobeitrag. Da sich die Überschüsse jedes Jahr ändern können, kann der Versicherer den Nettobeitrag anpassen. Er kann sinken oder steigen.