Grenzgänger / Pendler

Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die in einem Land ihren Wohnsitz haben und in einem anderen Land arbeiten. Sie pendeln also zwischen zwei Ländern. In der Berufsunfähigkeitsversicherung können Grenzgänger dann relativ unproblematisch bei einem deutschen Versicherungsunternehmen versichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und im Ausland arbeiten, also z.B. im grenznahen Gebiet Frankreichs zu Deutschland.

 

Schwieriger hingegen ist es, Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber in Deutschland arbeiten, zu versichern. Einige Gesellschaften bieten aber auch für diesen Fall Lösungen an. Voraussetzung ist dann meist, dass ein Deutsches Bankkonto und eine Postanschrift in Deutschland vorhanden ist.

 

Noch schwieriger ist es, Personen zu versichern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland arbeiten. Aber auch für diesen Fall gibt es Gesellschaften, die unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz in der BU-Versicherung anbieten können.