Erwerbsminderung

Halbe oder teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer nur noch zwischen drei bis sechs Stunden

täglich arbeiten kann. Vollständige Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

 

Ob eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung geleistet wird, ist abhängig von der Erfüllung von Wartezeiten. Die Zeit der Nachversicherung gilt in der Deutschen Rentenversicherung als Pflichtbeitragszeit und wird auf die Wartezeit angerechnet.