Dienstunfähigkeitsklausel

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Ein Beamter oder ein Soldat gilt danach als dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seines körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Bei Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt, er erhält dann Leistungen von seinem Dienstherren aus der Beamtenversorgung. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden nicht in den Ruhestand versetzt, sie erhalten also auch keine entsprechenden Leistungen.

 

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Falle einer Berufsunfähigkeit der Nachweis einer Berufsunfähigkeit zu führen. Die Versicherte Person muss  - vereinfacht gesagt - zu mehr als 50 % außerstande sein, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, auszuüben. Auch ein Beamter muss im Leistungsfall diesen Nachweis führen. Wenn der Dienstherr den Beamten für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt, begründet das nicht automatisch einen Anspruch auf die BU-Leistung gegen den privaten BU-Versicherer. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Klausel, die in einigen BU-Verträgen enthalten ist oder zusätzlich eingeschlossen werden kann. Sie ist eine Beweiserleichterung für den Fall, dass ein Beamter für dienstunfähig erklärt wurde. Der private BU-Versicherer schließt sich der Einschätzung des Dienstherrn an. Vereinfacht gesagt ist es für einen Beamten mit der Dienstunfähigkeitsklausel möglich allein aufgrund der Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn einen Anspruch auf die BU-Rente aus dem BU-Vertrag gegen den BU-Versicherer zu begründen. Die Dienstunfähigkeitversicherung ist in den Tarifen am Markt teilweise sehr unterschiedlich ausgestaltet. Viele Versicherer bieten die Klausel überhaupt nicht an.