Angemessenheit / Angemessenheitsprüfung

Im Rahmen der Risikoprüfung, die der Versicherer bei Beantragung einer BU-Versicherung durchführt, wird in der Regel geprüft, ob die zu versichernde Rente in einem "angemessenen" Verhältnis zu dem Einkommen der Versicherten Person steht. Eine Überversicherung soll vermieden werden. Der Versichere soll im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht besser gestellt sein als zuvor, als er noch seinen Beruf ausübte. 

 

Was als angemessen gilt und welches Einkommen als Maßstab herangezogen wird, regeln die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Einige Versicherer nehmen das Brutto- andere das Nettoeinkommen als Maßstab. Auch bei der Höhe der versicherbaren Rente im Verhältnis zum Einkommen unterscheiden sich die Regelungen der Gesellschaften, siehe hierzu Regelungen der Gesellschaften zur Angemessenheit der BU-Rente.

 

Unterschiede gibt es auch bei der Frage, in welchem Umfang bei der Prüfung der Angemessenheit Vorversicherungen (beim selben Versicherer, bei Mitbewerbern, aus Versorgungswerken etc.) berücksichtigt werden. Für bestimmte Gruppen, z.B. Studenten, gibt es Sonderregelungen. Trotz fehlendem Einkommen können Studenten bei einigen Gesellschaften 1.500 EUR Monatsrente oder sogar 2.000 EUR Monatsrente versichern. Bis zu bestimmten Grenzen verzichten die Gesellschaften oft auch auf einen Einkommensnachweis.