Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Diese Rente ersetzt die früheren Berufsunfähigkeits-und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Dabei wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er kann auf nahezu jeden anderen Job verwiesen werden, egal wie hoch die berufliche Qualifikation ist.
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Leistungen bei voller Erwerbsminderung
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Versicherungs- jahre |
unterdurch- schnittlicher Verdienst |
durchschnitt- licher Verdienst |
überdurch- schnittlicher Verdienst |
| 25 | 476,00 EUR | 680,00 EUR | 884,00 EUR |
| 30 | 571,20 EUR | 816,00 EUR | 1060,80 EUR |
| 35 | 666,40 EUR | 952,00 EUR | 1237,60 EUR |
| 40 | 761,60 EUR | 1088,00 EUR | 1414,40 EUR |
| 45 | 856,80 EUR | 1224,00 EUR | 1591,20 EUR |
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Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund |
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Die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Wer berufsunfähig ist, ist noch lange nicht erwerbsgemindert.
Erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden (volle Erwerbsminderung) bzw. 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderung) täglich erwerbsfähig zu sein.
Wer noch 6 Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente, da er als vollschichtig leistungsfähig/erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gilt. Als "Allgemeiner Arbeitsmarkt" wird jede denkbare Tätigkeit verstanden.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt bereits dann eine Rentenleistung, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder (mehr als altersbedingten) Kräfteverfalls zu mindestens 50 Prozent außerstande ist seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Wer pflegebedürftig ist und mindestens unter die Pflegestufe eins fällt, gilt je nach vertraglicher Vereinbarung größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.
Desweiteren ist die Höhe der staatlichen Erwerbminderungsrente problematisch. Diese reicht nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
Beispiel: Ein Versicherter, der 25 Versicherungsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat mit einem Bruttoeinkommen von 1800 Euro erhält bei voller Erwerbsminderung nur eine staatliche Erwerbsminderungsrente von 680 Euro monatlich (vgl. Tabelle oben).
Hinzu kommt, dass weitere Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Leistungen gezahlt werden:
- in den letzen Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein
- die Wartezeit von 5 Jahren muss erfüllt worden sein.