Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir haben für Sie in der folgenden Tabelle einge Bedingungspunkte zusammengestellt, die einer Prüfung bedürfen.

 

In der rechten Spalte sind Auszüge aus den Versicherungsbedingungen eines Versicherers aufgeführt, der unserer Auffassung nach eine recht gute Lösung für den jeweiligen Bedingungspunkt gefunden hat. 

 

Welche Ereignisse führen zur Berufsunfähigkeit?

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, [...]

 

Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate  voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist seinen zuletzt ausgeübten Beruf [...] auszuüben.  

Geltungsbereich

Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?

Ziffer 1.7 Tarifbestimmungen:

Der Versicherungsschutz besteht weltweit während der Berufsausübung und in der Freizeit.

Beitragsstundung während der Leistungsprüfung? Sie haben ebenfalls das Recht, eine zinslose Stundung der ab Eingang Ihres Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu entrichtenden Beiträge zu verlangen. Bei Ablehnung der Leistungspflicht ...
Kriegsklausel Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn der Versichterte in unmittelbarem oder mittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen er während eines  Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen er nicht aktiv beteiligt war. 

Verweisungsmöglichkeiten des Versicherers

Ziffer 2.1 Tarifbestimmungen

Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.

[…]

Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherungnehmer in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit, [...] konkret ausübt, […] [Anmerkung: konkrete Verweisbarkeit]

Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes                       Berufsunfähigkeit liegt ferner nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise als Selbstständiger nach betrieblicher Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebes noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist. 
Berufswechsel ohne Anzeigepflicht mitversichert  Veränderungen, wie z.B. ein Berufswechsel – auch in einen risikoreichen Beruf - müssen uns nicht angezeigt werden. 

Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr möglich

 

Verzicht auf Möglichkeit der Beitragserhöhung (§ 163 VVG)

§ 6 AVB

Von der Möglichkeit des § 163 VVG, […] die Beiträge anzuheben, werden wir keinen Gebrauch machen.

 

Versicherer soll bei schuldlos gemachten falschen Angaben im Antrag zur Leistung verpflichtet sein. 

 

Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes von Bedeutung sind, nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Anzeigepflichtverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde. […]

Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, verzichten wir auf unser Recht zum Rücktritt.

 

Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der BU.

Ziffer 1.2 Tarifbestimmungen:

 

Tritt die BU gemäß 2.5 ein, erbringen wir unsere Leistungen vorbehaltlich des 1.3. rückwirkend ab Beginn des dort vorausgesetzten 6-monatigen Zeitraumes

 

Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse

§ 11 Abs. 1 Satz 2 AVB

Wir sprechen keine zeitlich befristeten Anerkenntnisse aus.

Prüfung der BU in der Nachversicherung  genauso

wie bei der Erstprüfung

 

 

Besteht Versicherungsschutz wenn BU durch Verbrechen oder Vergehen im Staßenverkehr oder durch fahrlässige Verstöße verursacht wurde?

Ziffer 3 Tarifbestimmungen:

 

Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? […] 3.2 Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit veruracht ist durch[…]

c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten. Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen.

 

Verzicht auf Arztanordnungsklausel                                                                                                                     

Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung der Leistungen […]

Ausbaugarantie ohne Ereignis und ohne erneute Gesundheitsprüfung/Ereignisunabhängige Nachversicherunggarantie  Ausbaugarantie

Innerhalb von 5  Jahren nach Vertragsabschluss können sie die versicherte Berufsunfähigkeitsrente  - ohne erneute Risikoprüfung - durch den Abschluss einer selbständigen Berufsunfähigkeitssversicherung oder einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erweitern. 

Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Bei welchen Ereignissen möglich?                  

 

Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes der Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Scheidung des Versicherten, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung oder nach Erreichen eines akademischen Abschlusses, Wechsel des Versicherten in die berufliche Selbstständigkeit, Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungzu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht erfüllt ist, [...] Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, Nachhaltige Steigerung des Brottojahreseinkommens bei nicht selbständigen Versicherten um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahreseinkommen,Nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre bei selbstständigen Versicherten um mindestens 30 % im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor liegenden Jahre  

Höchsteintrittsalter in die Nachversicherung

50 Jahre 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder eine umfassende Beratung wünschen. 

 

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