Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

(§ 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz

 

 

Unter Informationsbroschüren und im Downloadbereich finden Sie weitere Dokumente zur Berufsunfähigkeitsabsicherung. 

 

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung - Risikoschutz und Existenzsicherung, Informationsbroschüre des GDV e.V.
VKK_Berufsunfaehigkeit_mai_2009[1].pdf
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