BU-Aktionen: Weniger Gesundheitsfragen, höhere Beiträge?

Nachdem bereits die Süddeutsche Zeitung das Thema BU-Versicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen aufgegriffen hatte, schreibt nun das Finanzmagazin "procontra" in der aktuellen Printausgabe und auch in der Online-Ausgabe zu dem Thema.  

 

 

Den Artikel in der Procontra finden Sie hier: Abkürzung zur BU.

 

In dem Artikel werden auch die Nachteile der Aktionen angesprochen. Langfristig könnten die Aktionen, durch die mehr Kunden mit Vorerkrankungen oder anderen erhöhten Risiken in die Versichertengemeinschaft aufgenommen werden, zu höheren Beiträgen führen. Von höheren Beiträgen wären auch diejenigen betroffen, die über eine Gesundheitsprüfung ohne Reduzierung der Antragsfragen und Abfragezeiträume aufgenommen wurden. Der Geschäftsführer von Franke & Bornberg, Michael Franke, bezeichnet dies in einem Interview mit "Pro Contra" (Link zum Interview mit Michael Franke) als "regelrecht unfair".

 

Sind die Beiträge für BU-Verträge mit vereinfachter Risikoprüfung teurer als mit "normaler" Gesundheitsprüfung?

 

Diese Frage wurde uns von Kunden, die sich für eine BU-Versicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen interessierten, oft gestellt.

Für die Aktionen, die uns aus den letzten Jahren bekannt sind, werden keine höheren Beiträge für die Versicherten, die über verkürzte Gesundheitsfragen abschließen, berechnet. Bei einigen Tarifen ist der Beitrag sogar niedriger. Das trifft auf die Aktion der Württembergischen zu. Der Kunde muss hier, um überhaupt Zugang zu Aktion zu bekommen, neben der BU 3 Sachverträge beim selben Versicherer abschließen. Durch die 3 Sachverträge wird der Versicherte sogenannter "Bonus-Kunde" und erhält einen Rabatt auch auf die BU-Versicherung.   

 

Bruttobeitrag der BU-Versicherung beachten

 

Gerade weil Tarife, für die der Versicherer auch BU-Aktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen anbietet, wohl eher anfällig für Beitragserhöhungen sind, sollte immer auch der Bruttobeitrag beachtet werden. Maximal bis zu diesem Brutto-Beitrag kann der Versicherer den Beitrag anheben.  Zum Unterschied Brutto- und Nettobeitrag lesen Sie den Artikel Ist der Nettobeitrag ein sinnvolles Vergleichskriterium?